Das ist wie so oft, weil ein paar "Große" mist bauen, leiden viele Kleine drunter. Ein großes Unternehmen kann sich z. B. den Anwalt für die Umsetzung der DSGVO eher leisten als ein Kleines. Für den 1-Mann-Betrieb können diese Mehrkosten und Zeitaufwand etc. schon existenzbedrohend sein. Nach der DSGVO hat der Kunde ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Kunde muss dann eine Kopie vom Ausweis zukommen lassen, ich muss Protokoll ausfüllen u. Daten mit gewissen Werkzeugen übertragen etc.). Das wird hoffentlich nicht so kommen, aber, wenn jeder 2. Shopkunde davon gebrauch machen würde, kann ich 1 Person dafür einstellen und gleichzeitig nur wegen dem einen Punkt Insolvenz anmelden. Meiner Meinung nach hätte es mit dem Recht auf Auskunfterteilung, Berichtigung, Löschung, widerspruch, Beschwerde usw. gereicht, aber nein, man "darf" die Daten noch kostenlos auf dem Silbertablett mit allem drum und dran überreichen, falls gewünscht. LG