Hallo Forum,
es wurde ein neues Gesetz verabschiedet, welches euch interessieren sollte, wenn ihr GEWERBLICH einen Shop betreibt, bei ebay aktiv seid oder aber über eure Website Verträge mit Verbrauchern schließt. Das gilt auch für "Kleinunternehmer".
https://www.gesetze-im-internet.de/vsbg/
Worum geht es?
Ich gehe davon aus, dass keiner von euch mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigt bzw. mehr als 10 Personen in eurem Unternehmen tätig sind. Falls doch, solltet ihr § 36 des VSBG ebenfalls anschauen. Für alle diejenigen, welche weniger als 11 Personen beschäftigen gilt:
Beginnend mit dem 1.2.2017 besteht für sämtliche Unternehmer die Pflicht, im Falle der Nichtbeilegung einer Streitigkeit mit einem Verbraucher, diesen auf eine zuständige Streitbeilegungsstelle hinzuweisen. Befürworter und Kritiker streiten heftig über den Sinn der Vorschrift. Die neue Verpflichtung folgt aus § 37 des Gesetzes über die Alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (VSBG = Verbraucherstreitbeilegungsgesetz).
Hier der Link mit einer Zusammenfassung:
http://www.mittelstandsverbund.de/themen/digitalisierung/d-ab-01-02-neue-informationspflichten-fuer-online-haendler-445832739
Umsetzung der Pflichten:
Ihr müsst euer Impressum und eure AGB um die Hinweispflichten im B2C Bereich ergänzen. Ein Beispiel:
https://diezweigmbh.de/kleingedrucktes/informationspflicht/
Wichtig!
Dieser Beitrag stellt keine Rechtsbearatung dar, vielmehr soll euch mein Beitrag sensibilisieren, um Abmahnungen zu vermeiden. Kontaktiert euren Rechtsbeistand.
Grüße
Michael
es grüßt Michael M.