Guten Tag,
Meine Frage:
Kann ich Web2Date- und/oder Siquando-Projekte anbieten und verkaufen.
Ich biete also konkret das PROJEKT (also den Projektordner und den Ordner erzeugte Websites; NATÜRLICH NICHT DIE SOFTWARE; CLIENT) zum Kauf an.
Was Siquando anbelangt
http://www.siquando.de/rechtliches/lizenzbestimmungen/
sehe ich aufgrund § 2 Abs. 7, 8
(7) Sie dürfen mit dieser Software so viele Websites erstellen, wie Sie wollen. Sie dürfen die Software für sich oder für Dritte, sowohl privat als auch gewerblich nutzen. Möchten Sie Dritten den Client zur Verfügung stellen, benötigen Sie hierfür eine separate Lizenz. Haben Sie für Dritte eine Website erstellt und wollen Sie den Client nicht weitergeben, benötigen Sie zwar keine separate Lizenz, wir würden uns aber freuen, wenn Sie die Weiterentwicklung von SIQUANDO Produkten dadurch unterstützen, indem Sie für Ihren Kunden eine zusätzliche Lizenz erwerben.
(8) Alternativ zu den vorstehenden Nutzungsbedingungen können Sie im Falle der Erstellung einer Website für Ihren Kunden eine funktionsreduzierte Version der Software (Agentur Client) erwerben, die es dem Kunden gestattet, die von Ihnen erstellte Website selbst zu pflegen und zu verändern. Die Erstellung einer weiteren Website ist mit der funktionsreduzierten Version der Software nicht möglich. Für jeden Kunden, der seine von Ihnen erstellte Website selbst pflegen möchte, und für jede einzelne Website des Kunden, die gepflegt werden soll, müssen Sie bzw. der Kunde eine gesonderte Lizenz der funktionsreduzierten Version der Software erwerben. Der Erwerb kann wie zuvor geschildert auf den Namen des Kunden durch Sie oder durch den Kunden selbst erfolgen. Haben Sie zusätzliche Erweiterungen der Software im Rahmen der Vollversion zur Erstellung von Websites von SIQUANDO erworben, berechtigt Sie dies, auch die Erweiterungen an den Kunden zur Nutzung übergeben, der eine funktionsreduzierte Version der Software entsprechend diesen Nutzungsbedingungen erworben hat.
kein Problem, denn das Projekt wird dann letztlich durch den Käufer auch mit der Software (Client) weiter gepflegt.
Was WebtoDate anbelangt, sehe ich auch kein Problem, da die GmbH & Co. KG in Liquidation und somit bald gelöscht und der Rechteinhaber nicht mehr existent ist, was dazu führt, dass die bestehenden 2 Markeneintragungen wg. Verfalls i. S. d. § 49 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG auf Antrag zu löschen sind, da der Markeninhaber die in § 7 MarkenG definierte Markenrechtsfähigkeit verloren hat.
Rechtsnachfolger durch Kauf aus der Masse ist ja offenkundig die SIQUANDO GmbH & Co. KG, weshalb wieder das Vorgenannte gilt, wobei der Käufer auch letztlich einen Siquando-Clienten erwirbt, um damit das dafür kompatible WebtoDate-Projekt weiter zu betreiben.
Eure Meinung bitte.