#1

LittlePhatty

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Hallo zusammen,

heute kam ein weiterer Siquando Newsletter rein, betreffend der E-Rechnung.

Ich zitiere: "Dieses verpflichtet Shop-Betreiber grundsätzlich, E-Rechnungen auszustellen."

Meines Wissens ist das so allerdings falsch bzw. nicht ausreichend zu Ende formuliert.

Ab 1.1.25 ist jeder Shopbetreiber im B2B Geschäft zum ordnungsgemäßen Empfang und zur Verarbeitung von E-Rechnungen verpflichtet,

allerdings gibt es bis 2028 diverse Übergangsregelungen für die Erstellung derer, unter die sicher viele Siquando-Betreiber fallen.

Und B2C ist davon doch erstmal garnicht betroffen.

Oder bin ich falsch informiert?


 


Grüße, Michael

Siquando Pro Shop 9 inkl. Karo Flex

#2

alter

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#3

alter

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Hallo Shopbetreiber
heute hat Siquando folgenden Newsletter zu E-Rechnung veröffentlicht:

Die 3 großen Irrtümer zur E-Rechnungspflicht

Letzte Woche hatten wir einen Newsletter zur E-Rechnungspflicht ab dem 01.01.2025, der an unserer Hotline zu regen Nachfragen geführt hat. Wir wollen diese Woche noch einmal auf die wichtigsten Punkte eingehen.

Bitte beachten sie aber: dieser Newsletter ist keine Rechtsberatung! Sollten Sie Fragen haben, wie sich die neuen Regelungen konkret auf Ihren Shop auswirken, holen Sie unbedingt den Rat eines Fachanwalts ein oder sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater!


Irrtum Nr. 1:
PDF-Rechnungen sind E-Rechnungen!

Man kann es nicht oft genug wiederholen: „Normale“ PDF-Rechnungen sind keine E-Rechnungen. E-Rechnungen (die im ZUGFeRD-Format durchaus als PDF-Rechnung daherkommen können) enthalten speziell strukturierte Meta-Daten im XML-Format, die für die maschinelle Bearbeitung geeignet sind.


Irrtum Nr. 2:
Gilt nur für B2B-Shops!

Selbst wenn sich Ihr Angebot an private Endkunden richtet: in dem Moment, in dem ein Firmenkunde bei Ihnen einkauft, hat dieser Anspruch auf eine E-Rechnung.


Irrtum Nr. 3:
Für mich gelten Übergangsfristen!

Das mag auf den ersten Blick zutreffen. Allerdings gibt es im Gesetz eine Klausel mit Sprengkraft, die oft übersehen wird: „Vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers“!

Da der Empfang von E-Rechnungen ab dem 01.01.2025 für alle Unternehmer verpflichtend wird (hier gilt nämlich keine Übergangsfrist) steht ohnehin ein Update der Buchhaltungssoftware an. Damit fällt dann auch die aufwändige manuelle Verbuchung des Rechnungseingangs komplett weg: ein Klick und die Rechnung ist tipp-topp in der FiBu. Daher sollten Sie nicht davon ausgehen, dass Ihre Geschäftskunden zustimmen werden, auf die praktische E-Rechnung zu verzichten. Genau diese Zustimmung benötigen Sie aber, um etwaige Übergangsfristen nutzen zu dürfen.


E-Rechnungen einfach und unkompliziert mit Pro Shop 9 erstellen

Mit dem Modul „E-Rechnung für SIQUANDO Pro Shop 9“ fügen Sie Ihren PDF-Rechnungen die vorgeschriebenen Meta-Informationen hinzu und können so ein drängendes Thema von Ihrer To-Do-Liste streichen, bevor die E-Rechnungspflicht am 01.01.2025 verbindlich startet. Nutzer einer älteren Pro-Shop-Version oder eines klassischen SIQUANDO Shop-Produkts sollten jetzt ein Upgrade auf Pro Shop 9 vornehmen, um die E-Rechnung nutzen zu können.

Mit freundlichen Grüßen
SIQUANDO


viele Grüsse René

#4

Micha

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Yo, Marketing rules 😃 ... Zusatzplugin läuft wohl nicht so wie erhofft 😉


Best,
Micha

#5

alter

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Hallo Micha
😃 das wohl auch. Gibt aber auch Punkte wo Siquando recht hat


viele Grüsse René

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