Hallo zusammen,
heute kam ein weiterer Siquando Newsletter rein, betreffend der E-Rechnung.
Ich zitiere: "Dieses verpflichtet Shop-Betreiber grundsätzlich, E-Rechnungen auszustellen."
Meines Wissens ist das so allerdings falsch bzw. nicht ausreichend zu Ende formuliert.
Ab 1.1.25 ist jeder Shopbetreiber im B2B Geschäft zum ordnungsgemäßen Empfang und zur Verarbeitung von E-Rechnungen verpflichtet,
allerdings gibt es bis 2028 diverse Übergangsregelungen für die Erstellung derer, unter die sicher viele Siquando-Betreiber fallen.
Und B2C ist davon doch erstmal garnicht betroffen.
Oder bin ich falsch informiert?
Grüße, Michael
Siquando Pro Shop 9 inkl. Karo Flex