#1

JoergB

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Wie und wo bindet man die notwendigen Informationen für die GPSR ein?

Hallo zusammen,

ich klinke mich mal in das Thema ein, das Luna für Shop11 eröffnet hat, nachdem mir mein RA mitgeteilt hat, dass es meinen Shop auch betrifft, trotz B2B und Messebauartikeln. Soll nicht weiter kommentiert werden...

https://www.siquando-forum.de/forum/gehe-zu/49994

Ich denke, ich werde einen kurzen Textabsatz mit den notwendigen Infos unterhalb des Warenkorb-Absatzes als Schattenkopie einfügen. Die Alternative wären erweiterte Produkteigenschaften gewesen, aber da wird mir das alles zu groß dargestellt. Ein Infotext im Produktkonfigurator käme vielleicht noch in Frage.

Wie macht ihr das?

Auf dieser Seite sind ein paar Beispiele: https://www.onlinehaendler-news.de/recht/rechtsfragen/gpsr-how-to-umsetzung-shop


Viele Grüße!
Jörg


Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal bearbeitet, zuletzt von »JoergB« (04.12.2024, 14:47)
#2

Micha

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... die Frage ist, kommt dazu programmtechnisch in Kürze noch etwas von Siquando - ich würde die Thematik dort mal anfragen.


Best,
Micha

#3

Roland 1

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Diese Verordnung ersetzt die Richtlinie 2001/95/EG
 
Meine Frage wäre, verstößt diese Regelung nicht gegen den Datenschutz?
 
Weil man seine Händler benennen muss?
 
Dann können die Kunden gleich bei dem genannten Händler kaufen.
 
Zumal bei der Lieferung sowieso eine Rechnung mit Adresse bei liegt. Möchte nicht über Sinn oder Unsinn diskutieren wie mit der DSGVO die, weil viel zu lange niemand liest.
 
Aber wissenswert wäre es, ob sich ein schlauer Anwalt mal an den Datenschutz zur GPSR einbringen kann.

Mit freundlichem Gruß,

Roland

w2d 4,6,7,8,8s, Siquando Web 8, Siquando Shop 9, 10, Siquando Pro Web, Siquando Shop 11, Siquando Pro Web 6, Siquando Pro Shop 6,
#4

Micha

Routinier  (490 Punkte)  ·   männlich  ·   Deutschland  ·   Nachricht senden
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... was soll das mit Datenschutz/DSGVO zu tun haben? (Schutz persönlicher Daten von Kunden)
Du meinst wohl eher “Preisgabe/Offenlegung“ von Lieferanten, Herstellern, Bezugsquellen, usw. (“Betriebsgeheimnis“) ...

https://www.haendlerbund.de/de/ratgeber/recht/produktsicherheitsverordnung

Herstellerangabe als Wettbewerbsnachteil?

Viele Online-Händler sind besorgt, dass im Zuge der Produktsicherheitsverordnung für Kunden eine neue Möglichkeit geschaffen wird, Produkte direkt über die Bezugsquellen zu bestellen. Diese Möglichkeit besteht allerdings schon jetzt, denn das Produktsicherheitsgesetz schreibt schon seit einigen Jahren vor, dass die Daten von Herstellern und Importeuren angebracht werden müssen.


Best,
Micha

#5

Roland 1

Routinier  (277 Punkte)  ·   männlich  ·   Deutschland  ·   Nachricht senden
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Hallo Micha,
Das ist etwas aus dem Zusammenhang gerissen.
 
Die GPSR hat nichts mit der DSGVO zu tun.
 
Es ist aber wie die DSGVO, weil immer mehr Lesestoff zu immer weniger Interesse und zur Undurchsichtigkeit führen.
 
Gerade was du ansprichst, sind Produktions Vorgänge mit Sicherheit ein Geheimnis. Und dies unterliegt dem Datenschutz.
 
Zur allgemeinen Info: Artikel die bis zum 12.12.2024 eingestellt sind betrifft dies nicht, Nur ab dem 13.12.2024 sollten Name, Adresse, elektronisch Adresse.dabei stehen.
Quelle: https://www.onwalt.de/akademie/produktsicherheitsverordnung

Mit freundlichem Gruß,

Roland

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