#1

Kissling

Eroberer  (94 Punkte)  ·   männlich  ·   Deutschland  ·   Nachricht senden
 http://www.vision4d.de

wie lassen sich im SIQUANDO Pro Shop sowohl netto als auch brutto Preise zusammen ausweisen?

Wir bräuchten in unserem Shop sowohl jeweils die netto als auch die brutto Preise ausgewiesen.

 

Im alten Shop System konnten wir die entsprechenden Anpassungen selbst vornehmen um den Aufmacher dahingehend zu erweitern.

Im neuen Pro Shop scheint das aber wohl nicht mehr so ohne weiteres möglich.

 

Wie läßt sich dieses Problem am besten lösen?

 

Ich hoffe jemand hier weiß Bescheid und kann uns hierbei weiter helfen.

 

Grüße,

Ronald


Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal bearbeitet, zuletzt von »Kissling« (03.12.2020, 01:36)
#2

Thomas

Moderator  (2298 Punkte)  ·   männlich  ·   Deutschland  ·   Nachricht senden
 https://siquando-designs.de

Sicherlich könnte das Plugin (bspw. der Shop-Aufmacher) entsprechend angepasst werden, so dass auch der Nettopreis ausgegeben wird.


Viele Grüße
Thomas

siquando-designs.de (NEU: KARO Flex Layout, Santa Cruz Pro für Pro Shop und Apollon 11 für Siquando Shop, Templateübersicht & Support für Shop 11 + Pro Web 8)

#3

Kissling

Eroberer  (94 Punkte)  ·   männlich  ·   Deutschland  ·   Nachricht senden
 http://www.vision4d.de

Sicherlich könnte das Plugin (bspw. der Shop-Aufmacher) entsprechend angepasst werden, so dass auch der Nettopreis ausgegeben wird.

 

Ich vermute mal, die dafür notwendigen Anpassungen werden dann wohl irgendwo in dem Bereich vorgenommen werden müssen:

C:\Program Files (x86)\SIQUANDO\Pro 5\Plugins\NGPluginShopTeaser\NGPluginShopTeaserPictureText\NGPluginShopTeaserPictureText.ngpackage

Und dort dann unter:

\Contents\classes\plugins\ngpluginshopteaser\ngpluginshopteaserpicturetext\

Kommt das ungefähr hin?

 

Wäre gut, wenn dieses Problem möglichst bald gefixt werden könnte.


Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal bearbeitet, zuletzt von »Kissling« (03.12.2020, 13:24)
#4

Forwell

Mitglied  (44 Punkte)  ·   männlich  ·   Deutschland  ·   Nachricht senden
 https://www.aal-homecare24.de

Hallo,

Ich habe das gleiche Problem mit Netto und Brutto, im meinem Onlineshop https:/aal-homecare24.de können Kunden (B2C) aus Österreich und Schweiz bestellen.

Wenn der Kunde aus Östereich bestellt bekommt er die Betättigung als Bruttorechnung, was nartürlich absoulut falsch ist, da keine MwSt.

im EU-Bereich berechnet wird.

 

Was kann ich tun bzw. was muss ich tun?

 


Grüße Mike

PS: Ich kann zwar Zaubern, aber hierfür reicht es einfach nicht :-).

 

#5

Micha

Routinier  (449 Punkte)  ·   männlich  ·   Deutschland  ·   Nachricht senden
 https://violent-dreamer.de

Im klassischen Shop als auch im Pro Shop kannst Du entweder B2C oder B2B einstellen, beides geht nicht. Falls Du beide Varianten benötigst, bleibt Dir nichts anderes übrig als 2 Shops aufzusetzen. In der Länderliste lässt sich zwar eine abweichende Ust. hinterlegen, diese greift aber nur bei virtuellen Produkten und Dienstleistungen.
Mit Hinblick auf die anstehende EU-Umsatzsteuerreform (ab 01.07.) wird sicherlich eine Programmanpassung kommen/erfolgen müssen - wie diese schlussendlich ausfallen wird und ob dann auch eine Mischung aus B2C und B2B möglich sein wird, kann Dir nur Siquando beantworten.

Warum (bzw. auf welcher Grundlage und seit wann?) wird bei B2C keine USt. im EU-Bereich berechnet?
Bei einer Leistung an eine Privatperson im Ausland fällt auf den Umsatz die reguläre deutsche Ust an. Dies ist auch völlig unabhängig davon, ob die Person im EU-Ausland oder außerhalb der EU wohnt. Solange die festgelegten Schwellenwerte pro Land nicht überschritten werden greift die USt. des Verkäufers. Bei Überschreitung der Schwellenwerte ist eine umsatzsteuerliche Registrierung im jeweiligen Land erforderlich und die USt. des jeweilien Landes auszuweisen und dort abzuführen.
Anders verhält es sich im B2B Umfeld, Stichwort innergemeinschaftliche Lieferung, USt.-ID, Reverse Charge Verfahren, steuerfreie Lieferung in Drittländer, etc.pp.

Wenn Du Dir unsicher bist, erkundige Dich zwingend bei einem Steuerberater oder dem zuständigen Finanzamt ... ansonsten wird Du spätestens bei einer Prüfung eine ganz böse Überraschung erleben ...


Best,
Micha


Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal bearbeitet, zuletzt von »Micha« (06.03.2021, 13:37)
#6

Forwell

Mitglied  (44 Punkte)  ·   männlich  ·   Deutschland  ·   Nachricht senden
 https://www.aal-homecare24.de

Hallo Micha,

vielen Dank, dass mit B2B und EU habe ich verstanden.

Allerdings wenn ein Schweizer Endkunde im OnlineShop bestellt, habe ich das Problem wieder mit der MwSt, da dieser aus einem Drittland

kommt, muss ich keine MwSt. berechnen, alledings kommt die Rechnung mit MwSt.

 

 


Grüße Mike

PS: Ich kann zwar Zaubern, aber hierfür reicht es einfach nicht :-).

 

#7

Micha

Routinier  (449 Punkte)  ·   männlich  ·   Deutschland  ·   Nachricht senden
 https://violent-dreamer.de

Was heiß/bedeutet "schweizer Endkunde" für Dich, B2C oder B2B? Ob der "Endkunde" aus einem EU-Land oder Drittland kommt spielt bei B2C keine Rolle. Falls in erster Linie Unternehmer, Firmen, etc. Deine Kunden sind, wirst Du an einem B2B Shop nicht vorbeikommen. Anders ist es (momentan noch) nicht mit den Siquando Shoplösungen abzubilden (zumindest mit Standard-Bordmitteln).
Wie es sich dabei bei Siquando in der B2B Variante verhält, musst Du einfach mal ausprobieren und dazu einen Testshop aufsetzen (falls keine Testumgebung vorhanden). Es könnte aber durchaus sein das in der B2B Variante zwar die Netto-Preise ausgegeben werden, schlussendlich aber trotzdem vom System eine Rechnung mit deutscher Steuer erstellt wird (was mich bei Siquando, ehrlich gesagt, nicht wundern würde).
Falls Du aber in erster Linie nur B2C hast und B2B eher die Ausnahme darstellt, kann z.B. ein Passus in den AGBs für Abhilfe sorgen das grundsätzlich und generell deutsche USt berechnet wird. Daran wird sich im Regelfall auch kein B2B-Kunde stören, da sich dieser die USt. per Vorsteuer bei seinem FA zurückholt.
Einziger "Nachteil", Du musst USt. abführen/bezahlen, was aber sicherlich die einfachere/sichere Variante und auch deutlich nicht so zeitaufwendig ist.
Wie schon oben erwähnt, für Steuer-/Rechtsauskünfte befrage zwingend Deinen Steuerberater und/oder Dein zuständiges FA.


Best,
Micha

#8

Kroko300

Forum-Sponsor  (241 Punkte)  ·   männlich  ·   Deutschland  ·   Nachricht senden
 http://www.roewe-landtechnik.de

Hallo Ronald,

meines Wissens nach ist eine steuerfreie Ausfuhrlieferung nur an Unternehmen möglich (mit gültiger Umsatzsteueridentifikationsnummer). Egal ob der Käufer bzw. das Unternehmen aus Österreich (EU) oder der Schweiz (nicht EU) kommt. Ohne MwSt., darf eine Rechnung für einen Käufer aus der Schweiz oder Österreich, eben nur an Firmen mit Umsatzsteueridentifikationsnummer ausgestellt werden. Zudem muss auf der Rechnung auch der Zusatz "steuerfreie Ausfuhrlieferung" erscheinen und ebenso die Umsatzsteueridentifikationsnummer des Unternehmens (und natürlich auch die vom Verkäufer). Das Finanzamt oder auch der Steuerberater, kann dann die Umsatzsteueridentifikationsnummer prüfen, und, sofern gültig, ist alles in Ordnung. Ist die Umsatzsteueridentifikationsnummer nicht gülig sind Steuern fällig und somit muss in der Rechnung die derzeit gültige Steuer ausgewiesen und bezahlt werden. Man sollte also darauf achten, das die Umsatzsteueridentifikationsnummer des Unternehmens auch gültig ist, wenn man eine "steuerfreie Ausfuhrlieferung" macht. Andernfalls kann es passieren, dass man selbst die Steuern bezahlt oder Nachzahlen muss (z. B. bei einer Prüfung durch das Finanzamt). Endkunden die keine Unternehmen sind bzw. z. B. Privatpersonen ohne Umsatzsteueridentifikationsnummer müssen eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt. erhalten. Wenn also Privatpersonen bei dir kaufen oder bestellen (B2C wie Du oben schreibst), dann sollte der Kunde aus Österreich sehrwohl eine "Bettätigung als Bruttorechnung" erhalten, weil er für eine steuerfreie Ausfuhrlieferung nicht berechtigt ist. Also ist dies nicht falsch, da MwSt. "im EU-Bereich" anfällt. So kenne ich das jedenfalls (meine Angaben jedoch ohne Gewähr).

Wie Micha schon oben geschrieben hat, sprich diesbezüglich einfach mal mit Deinem Steuerberater und frage was du machen sollst, wenn Kunden aus Österreich oder Schweiz bestellen (jeweils einmal als Unternehmen oder Privatperson). LG

#9

bzm

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 http://www.buecher-zur-musik.de

 Ob B2B oder B2C spielt bei Ausfuhr in Drittländer umsatzsteuermäßig keine Rolle.

 https://www.rechnungswesen-portal.de/Fachinfo/Umsatzsteuer/Ausfuhr-von-Waren-in-Drittlaender.html

#10

Micha

Routinier  (449 Punkte)  ·   männlich  ·   Deutschland  ·   Nachricht senden
 https://violent-dreamer.de

Machbar und zulässig ist das, völlig klar - aber ich zweifel stark daran das ein einfacher Online Shop Betreiber die erforderlichen Nachweise dafür sicherstellen kann und im Zuge der Aufbewahrungsfristen vorhält. Ganz abgesehen vom Doppelnachweis (Belegnachweis und Buchnachweis) fürs FA. Wenn Du als Firma mit Speditionen arbeitest, ist das etwas ganz anderes, im Online Shop Betrieb schaut das in der Realität komplett anders aus. Nur mal ein ganz einfacher simpler Fallstrick als Beispiel:
Du verschickst Ware per DHL-Paket in die Schweiz und legst die Rechnung an den Kunden (egal ob B2C oder B2B) der Lieferung/Paket bei ... schon hast Du den Salat 😉

... aber zurück zum Ausgangsthema:
@ Mike: Ich habe mal ein wenig in meiner Pro-Shop Testumgebung herumgespielt. In der Auftragsverwaltung lassen sich die Steuersätze verändern (bei Position, Versand, Zahlung) und somit wäre es durchaus möglich/denkbar bei Bedarf eine Rechnung mit anderer Steuer zu erstellen, sofern der Auftrag noch nicht final abgeschlossen wurde. Vielleich hilft Dir das ja schon weiter ...


Best,
Micha

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