Hallo liebe Forennutzer, ich betreibe mehrere private Webseiten für mich(!) mit ProWeb 3.
Fakt ist, dass das Urteil des EUGH auch in Kürze auch im nationalen recht Anwendung finden wird. Damit ist es nicht die Frage - wie bereits hier geschehen - ob sinnig oder unsinnig.
Weiterhin Fakten sind: Die OPT-IN-Lösung ob im Shop oder Webseite findet Anwendung und wird Standart werden.Meine Meinung dazu als Privatanwender behalte ich mal für mich.
Auswirkungen sind auf einer Rechtsplattform(Datenschutz-Generator.de) für Internetrecht sehr gut nachlesbar. Es lohnt sich, das mal zu lesen. Es dekct sich übrigens mit anderen Beurteilungen, ob Fachzeitschriften oder andere Kanzleien. Ich finde diese nur sehr gut "aufgedröselt".
Ich habe heute einen Fall im Support bei Siquando eröffnet.
Meine Frage: Das Internet ist schnelllebig und die Umsetzung solcher Urteile durch Betreiber, Hersteller und Entwickler hinkt in der Umsetzung solcher Rechtssprechungen hinterher. Ich habe darauf verwiesen, dass ich kein Anwalt bin, aber bezügl. rechtlicher Verfolgung und Aufbau einer IT-Sicherheitsumgebung mit Standart nach dem BSI durchaus bewandert bin, Ich möchte gerne von Siquando wissen, in welchem Zeitraum und ob überhaupt eine eine entsprechende Umsetzung mit dem Cookie-Hinweis erfolgt.
Antwort: "Nach dem Urteil des EuGH gibt es einiges an Verwirrung rund um das Thema „Cookies und Einwilligung“, auch deshalb, weil viele Medien hierüber unvollständig und missverständlich berichten.
Bevor wir unsere Sicht der Dinge darlegen, müssen wir vorausschicken, dass wir zwar bei der Entwicklung unserer Produkte von erfahrenen Fachanwälten beraten werden, wir selbst aber keine Juristen sind und daher auch KEINE Rechtsberatung anbieten dürfen.
Viele Funktionen auf Websites können Sie ohne Cookies gar nicht realisieren, z.B. einen Login oder den Warenkorb eines Webshops. Diese Cookies nennt man „technisch notwendige Cookies“. Ohne diese würde Ihre Website oder Teile davon gar nicht funktionieren.
Für das Setzen solcher Cookies benötigen Sie nach unserer Einschätzung KEINE Zustimmung des Nutzers und um diese Cookies ging es auch aus unserer Sicht im EuGH-Urteil gar nicht.
Daher ist auch bei allen uns bekannten Websites, die einen „Cookie-Zustimmungsdialog“ präsentieren (z.B. die häufig für das Cookie Handling gelobte Seite bmw.de) die Kategorie „technisch notwendige Cookies“ stets aktiviert, ohne dass der Besucher hier die Möglichkeit hätte, diese abzulehnen.
In Ihrem Kundenkonto finden Sie ein Dokument „Datenschutz“, das für jeden Funktionsaspekt Ihres SIQUANDO Produkts erläutert, welche Cookies gesetzt werden, warum, und wie lange diese gültig sind. Bitte schauen Sie sich das Dokument für jedes von Ihnen genutzte Funktionsmodul an. Wenn Sie Bedenken haben, sollten Sie auf die Nutzung des betroffenen Moduls verzichten.
Problematisch wird es bei Modulen, die von Servern von Dritten zur Verfügung gestellt werden. Das sind Funktionen wie Google Analytics, Google Maps, YouTube, ReCaptcha etc. All diese Module laden Skripte von Drittservern nach, über die wir KEINE Kontrolle haben. Auch können diese Module Cookies setzen. Eine Einschätzung, ob diese Cookies technisch notwendig sind, können wir NICHT abgeben, zumal der jeweilige Anbieter die Funktionsweise jederzeit ändern kann. Wollen Sie auf Nummer sicher gehen, sollten Sie die Module deaktivieren und Alternativen verwenden, z.B. den HTML5-Video-Absatz statt YouTube.
Fazit:
Wir gehen davon aus, dass ein Großteil der mit SIQUANDO Produkten erstellten Websites keine oder ausschließlich technisch notwendige Cookies einsetzt. Hierfür benötigen Sie – aus unserer Sicht – keine Einwilligung des Anwenders. Vorsicht ist jedoch beim Einbinden von Funktionen von Drittanbietern geboten. Mehr Informationen finden Sie im Dokument „Datenschutz“, das sie in Ihrem Kundenkonto herunterladen können."
Meine Antwort darauf:
Es wäre schön, wenn sie diesen Umstand ihren Rechtsberatern vorlegen. Die Ausführungen, die ich im Link zu einem anerkannten Internetrechtsjuristen beifügte, decken sich mit allen anderen Berichtserstattungen (u.a. auch der einer bekannten Rostocker Kanzlei und mehr). Die Siquando-Produkte inkl. Shopversionen bieten die von ihnen erwähnten externen Einbingungen als Plugins und bedürfen damit gleichwohl einer Berücksichtigung des Herstellers - nämlich Siquando. Andere Anbieter von Onlinebaukästen haben bereits reagiert! Und den gänzlichen Berichten (auch aus dem Link) ist einwandfrei zu entnehemn, dass der Hinweis, wie er jetzt möglich ist - mit Link zu der Datenschutzerklärung - eben nicht mehr ausreicht, sondern eine Abwahl bzw, Auswahl vom Nutzer möglich sein muss (Opt-In-Lösung). Und damit dürfte Ihre mitgeteilte Einschätzung zumindest fragwürdig bis zu Klärung in dem von ihnen genutzten rechtlichen Beratungen sein. Mir als Anwender sind keine anderweitigen unproblematischen Lösungen durch externe Plugins bekannt. Mein Ansinnen dürfte aber auch eine Selbstverständlichkeit sein, denn immerhin geht es hier um Rechtssicherheit ihrer Kunden. Eine mehr als "vage" Einschätzung ist mir unzureichend.
Zitat: ..."Problematisch wird es bei Modulen, die von Servern von Dritten zur Verfügung gestellt werden. Das sind Funktionen wie Google Analytics, Google Maps, YouTube, ReCaptcha etc. All diese Module laden Skripte von Drittservern nach, über die wir KEINE Kontrolle haben. Auch können diese Module Cookies setzen. Eine Einschätzung, ob diese Cookies technisch notwendig sind, können wir NICHT abgeben, zumal der jeweilige Anbieter die Funktionsweise jederzeit ändern kann...".
ich wiederhole: SIQ bietet diese Funktionen an und dürfte es nicht dem Anwender überlassen, sich einen anderen "Weg" zu suchen, bzw. darauf zu verzichten oder zu deaktivieren. Wenn diese Bausteine Bestandteile des Gesamtsystems sind, muss ich auch die Möglichkeit nach dieser aktuellen Rechtssprechung, die garantiert auch in das nationale Recht Aufnahme finden wird, im CMS-Baukasten umsetzen können. Aber das brauchen wir nicht weiter kontrovers und dezidiert zerpflücken. Es reicht doch, wenn sie dies in ihren Rechtsfachkreisen erörtern lassen und den Nutzern im Newsletter und/oder Blog zur Kenntnis bringen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis für mein Anliegen im Voraus.
Antwort (und siehe DA!!):
Verstehen Sie uns bitte nicht falsch: unsere Entwickler arbeiten zusammen mit unseren juristischen Beratern an einer Lösung, mit der Sie auch Drittprodukte wie Google Analytics, YouTube und Google Maps datenschutzrechtlich unbedenklich einbinden können. Das ist eine anspruchsvolle Aufgabe, denn wir wollen natürlich eine Lösung schaffen, die Ihre Besucher nicht „abgeschreckt“ und Ihre Seite weiterhin bedienbar lässt, auch – und gerade dann – wenn sich Ihre Besucher gegen das Speichern von Cookies entscheiden. Die gegenwärtig teilweise noch sehr widersprüchliche Interpretation des noch frischen Urteils durch die juristische Fachwelt macht es nicht einfacher, und wir wollen Ihnen keine Lösung präsentieren, die in wenigen Monaten bereits wieder obsolet ist. Daher empfehlen wir Ihnen – falls noch nicht geschehen – unseren Newsletter zu abonnieren, in dem wir über das Thema informieren werden. Wollen Sie 100% auf Nummer Sicher gehen, sollten Sie bis zum Vorliegen einer Lösung externe Dienste, die potenziell Cookies setzen, deaktivieren. Eventuell nehmen Sie die aktuelle Entwicklung ja auch zum Anlass, externe Dienste durch selbst gehostete Alternativen zu ersetzen.
Und das lässt die Nutzer im Regen stehen. Es gibt keine "teilweise noch sehr widersprüchliche Interpretation..". Die Frage ist lediglich die der Umsetzung in nationales Recht. Das verhindert aber nicht (sicher zumeist unberechtigte) Abmahnwellen im www, welches den Unterschied zwischen national und europäisch nicht kennt. Im Gegenteil, Shop, die weltweit anbieten und versenden, mehrsprachige Internetseiten (auch private) werden schneller betroffen sein, als der user um die Ecke schauen kann.
Meine Erwartung an die Entwickler von Siquando ist einfach: Umsetzung einer Opt-In-Lösung für die gesamte Produktkette. Ich habe beispielhaft an das Plugin für Wordpress von BORLABS erwähnt, welches auch auf "Datenschutz-Generator.de" umgesetzt ist.
Abschließend: Ich möchte betonen, dass ich hier keine Werbung für eine Plattform/Internetseite betreiben und betreiben möchte. Oben geschriebenes gibt lediglich meine Meinung nach persönlichen Erfahrungen wieder. Ich kann mir vorstellen, dass Siquando hier nicht auf Anfrage eines Einzelnen schneller in dieser Materie arbeitet. Wie lange dauerte es, bis der Cookie-Hinweis in der bestehenden Weise (Opt-Out) überhaupt umgesetzt wurde obwohl schon längst rechtlich vorgeschrieben?
Sers Tom
PS: Der Schriftverkehr ist dokumentiert und damit würde ich Siquando in eine rechtliche (Mit-) verantwortung nehmen, sollte eine Umsetzung nicht zügig erfolgen und mir vorher Unbill drohen. Denn externe Lösungen für das SIQUANDO-Produkt gibt es nicht! Und dem Betreiber kann durch SIQUANDO nicht die Abschaltung einer Website (auch nicht nur teilweiser Inhalte) zugemutet werden.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »Tom« (02.10.2019, 23:40)