#1

hartho

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Plant siquando Änderungen?

Ab dem 13.06.2014 tritt die neue Verbraucherrechte-Richtlinie in Kraft, mit der der Online-Handel in der Europäischen Union vereinheitlicht werden soll.
Durch die gesetzlichen Veränderungen müssen, nicht nur die AGB und Widerrufsbelehrungen im WebShop geändert angepasst werden, sondern auch Pflichtangaben vor dem Kauf um einige Informationen ergänzt werden.
Es müssen künftig folgende wesentliche Änderungen im OnlineShop umgesetzt werden (hier nur die wichtigsten Punkte):

  • Es muss ein Widerrufsformular zur Verfügung gestellt werden
  • Angabe eines konkreten Liefertermins
  • Information zu Lieferbeschränkungen (Ausschluss von Ländern)
  • Auflistung der Versandkosten (auch für Sendungen ins Ausland)
  • Angaben zum Versanddienstleister
  • Anzeige der angebotenen Zahlungsarten
  • Beim Angebot digitaler Inhalte (E-Books)
    - Funktionsweise
    - Angaben zum Kopierschutz
    - Technische Voraussetzungen (Kompatibilität mit div. Lesegeräten, erforderliche Software etc.)
  • Zusammenfassung der Pflichtinformationen (Pflicht zur Vertragsbestätigung mit Wiedergabe des kompletten Vertragsinhaltes)
  • Übersendung der Widerrufsbelehrung und einem Formblatt für den Widerruf

Dies sind nur einige der Neuauflagen, die, sofern Sie nicht zum 13.06.2014 umgesetzt weden, zur Abmahnung führen können.smile_in_love_16.png

Frage:

Was ist von Seiten des siquando shopsystem geplant, um diesen gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden?

 

Mit vielen Grüßen aus Bonn

 

 

 


harho aus Bonn


Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »hartho« (23.05.2014, 14:27)
#2

Volker W.

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#3

W2D Fan

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Ohne unfreundlich sein zu wollen, hartho, wir sind nicht das offizielle Supportforum von Siquando. Frag doch mal direkt bei Siquando nach.


Gruß,
Marjorie

Hilfe ist nicht selbstverständlich. Deshalb halte ich ein "Dankeschön", nachdem jemandem geholfen wurde, für überaus angebracht und höflich.

#4

hartho

Eroberer  (54 Punkte)  ·   männlich  ·   Deutschland  ·   Nachricht senden
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Danke. Hinweis auf Support war hilfreich.

 

Es liegt vom Support nun auch die Antwort vor (25.05.2014):

"Die Änderungen im Verbraucherrecht am 13.06. haben "wir auf dem Schirm" und arbeiten gerade mit einem Team von Fachanwälten die notwendigen Anpassungen an SIQUANDO Shop aus, damit Sie auch nach dem 13.06. Ihren Shop abmahnsicher betreiben können. Dabei hat sich allerdings jetzt schon herauskristallisiert, dass sich viele Änderungen erst durch die Rechtsprechung nach dem Stichtag herauskristallisieren werden. Die gute Nachricht für Sie: auch da bleiben wir dran. Wenn Sie unseren Newsletter abonnieren werden wir Sie benachrichtigen, wenn es neues in der Sache gibt.
Mit freundlichen Grüßen Tom"


harho aus Bonn


Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »hartho« (25.05.2014, 01:37)
#5

alter

Forum-Sponsor  (1089 Punkte)  ·   männlich  ·   Schweiz  ·   Nachricht senden
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Zitat von: hartho

Danke. Hinweis auf Support war hilfreich.

 

Es liegt vom Support nun auch die Antwort vor (25.05.2014):

"Die Änderungen im Verbraucherrecht am 13.06. haben "wir auf dem Schirm" und arbeiten gerade mit einem Team von Fachanwälten die notwendigen Anpassungen an SIQUANDO Shop aus, damit Sie auch nach dem 13.06. Ihren Shop abmahnsicher betreiben können. Dabei hat sich allerdings jetzt schon herauskristallisiert, dass sich viele Änderungen erst durch die Rechtsprechung nach dem Stichtag herauskristallisieren werden. Die gute Nachricht für Sie: auch da bleiben wir dran. Wenn Sie unseren Newsletter abonnieren werden wir Sie benachrichtigen, wenn es neues in der Sache gibt.
Mit freundlichen Grüßen Tom"

Hallo Leute

Siquando hat meiner Meinung nach das ganze soweit überhaupt möglich Super umgesetzt. Das einzige was Probleme bereitet ist das Verbraucherrecht selbst. Wenn man sich die Zeit nimmt und den Gesetzestext durchliest stösst man auf jenste Wiedersprüche usw. und wenn man dazu noch ein Juristischer Laie ist wie ich es bin bereitet das Verbraucherrecht erst recht. Mühe.

Was meines erachtens wichtig ist das jeder Shop-Betreiber mal schaut was nach dem einspielen der Anpassungen von Siquando passiert ist. So entdeckte ich unter anderem auf der Warenkorbseite das ich Digital liefere obwohl ich eigentlich Hardware verkaufe. Tja einen Antiken Schrank mal virtuell zu verkaufen wäre auch mal was smile_winking_16.png

Nachdem ich versucht hatte das ganze via Spracheinstellung zu ändern hatte ich den Text immer noch wie Standartmässig von Siquando bereitgestellt drin. Dies lag aber daran das ich den Shop auf differenziell veröffntlichen hatte und nicht auf vollständig.

Übrigens für uns Schweizer gilt das "Verbraucherrecht" noch nicht, würde es aber trotzdem empfehlen wenn man im EU Raum tätig ist

viele Grüsse aus der Schweiz

Euer alter


viele Grüsse René

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