Hallo,
mein Shop befindet sich gerad in der Prüfung beim Händlerbund.
Es wird von denen folgender Mangel festgestellt :
Anzeige der Versandkosten im Warenkorb
Im Warenkorb werden derzeit nicht die für die eingelegten Produkte tatsächlich anfallenden Versandkosten ausgewiesen. Es findet sich lediglich ein Link zu der Seite mit den Versandkostenregelungen und/ oder kein Hinweis zu den Versandkosten.
Dies ist nach herrschender BGH-Rechtsprechung unzureichend.
Vielmehr müssen die konkret entstehenden Versandkosten bereits im Warenkorb ausgewiesen werden.
Soweit Sie die Lieferung in verschiedene Länder anbieten und in Abhängigkeit des jeweiligen Lieferlandes unterschiedliche Versandkosten anfallen, ist entweder:
- bereits im Warenkorb eine Länderauswahlmöglichkeit mit Anpassung der konkreten Versandkosten vorzusehen
- oder es sind die Standard- Versandkosten für Deutschland auszuweisen mit dem Hinweis, dass sich bei Auswahl eines anderen Lieferlandes im Bestellablauf die Versandkosten entsprechend anpassen.
Die Versandkosten werden dem Kunden momentan erst im Bestellvorgang mitgeteilt. Dies ist zu spät.Versandkosten muss der Verbraucher noch vor Einleitung des Bestellvorgangs (Einlegen der Ware in den Warenkorb) bestimmen können.
Bei Nachfrage bei Siquando direkt (Volker Sauer) bekam ich zur Antwort, dass dies nicht nötig sei und das Shopsystem anwaltlich geprüft worden wäre.
Nun behauptet der Händlerbund etwas anderes und kann dies mit Abmahnklagen belegen !
Meine Frage nun :
Gibt es eine möglichkeit, solch eine Versandkostenauswahl einzubauen und wie kann man dies realisieren, wenn Siquando diese Rechtslücke nicht schließen will ?