#1

Grisu12349

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 http://www.feuerwehr-fanshop.de

Hallo,

mein Shop befindet sich gerad in der Prüfung beim Händlerbund.

Es wird von denen folgender Mangel festgestellt :

Anzeige der Versandkosten im Warenkorb            

Im Warenkorb werden derzeit nicht die für die eingelegten Produkte tatsächlich anfallenden Versandkosten ausgewiesen. Es findet sich lediglich ein Link zu der Seite mit den Versandkostenregelungen und/ oder kein Hinweis zu den Versandkosten.
Dies ist nach herrschender BGH-Rechtsprechung unzureichend.
Vielmehr müssen die konkret entstehenden Versandkosten bereits im Warenkorb ausgewiesen werden.
Soweit Sie die Lieferung in verschiedene Länder anbieten und in Abhängigkeit des jeweiligen Lieferlandes unterschiedliche Versandkosten anfallen, ist entweder:

  • bereits im Warenkorb eine Länderauswahlmöglichkeit mit Anpassung der konkreten Versandkosten vorzusehen
  • oder es sind die Standard- Versandkosten für Deutschland auszuweisen mit dem Hinweis, dass sich bei Auswahl eines anderen Lieferlandes im Bestellablauf die Versandkosten entsprechend anpassen.

Die Versandkosten werden dem Kunden momentan erst im Bestellvorgang mitgeteilt. Dies ist zu spät.Versandkosten muss der Verbraucher noch vor Einleitung des Bestellvorgangs (Einlegen der Ware in den Warenkorb) bestimmen können.

 

Bei Nachfrage bei Siquando direkt (Volker Sauer) bekam ich zur Antwort, dass dies nicht nötig sei und das Shopsystem anwaltlich geprüft worden wäre.
Nun behauptet der Händlerbund etwas anderes und kann dies mit Abmahnklagen belegen !

Meine Frage nun :

Gibt es eine möglichkeit, solch eine Versandkostenauswahl einzubauen und wie kann man dies realisieren, wenn Siquando diese Rechtslücke nicht schließen will ?


Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal bearbeitet, zuletzt von »Grisu12349« (13.10.2017, 20:00)
#2

cojo_1008

Ehrenmitglied  (453 Punkte)  ·   weiblich  ·   Deutschland  ·   Nachricht senden
 https://www.it-passform.de

Wie soll das denn gehen? Im Warenkorb hat man noch keine Angaben für welche Versandart sich der Kunde entscheidet.

#3

Kroko300

Forum-Sponsor  (241 Punkte)  ·   männlich  ·   Deutschland  ·   Nachricht senden
 http://www.roewe-landtechnik.de

Die Versandkosten kann der Verbraucher doch auch vor Einleitung des Bestellvorganges (Einlegen der Ware in den Warenkorb) bestimmen, indem er, auf Deiner Seite, auf die verlinke Infoseite "Versand und Zahlung" klickt. Wie Conny schon andeutet, mit einer Angabe der konkreten Versandkosten im Warenkorb ist es so eine Sache. Was ist, wenn ein Kunde "Selbstabholung" im Sinn hat oder Expressbestellung/Nachtversand auswählen möchte (ist i. d. R. teuer als Standardversand) oder per Nachname bezahlen möchte (fallen zusätzliche Kosten an) oder/und dann noch aus einem anderen Land kommt? Dann werden ihm im Warenkorb ja von vornherein falsche Versandkosten angezeigt, was widerum auch abmahnverdächtig sein könnte ... Diese Dinge kann man zwar alle im Warenkorb unterbringen, würde ihn dann aber sehr zu lasten der Übersichtlichkeit vollpacken, sodass ich eine extra Infoseite, die auf jeder Seite abrufbar ist, für sinnvoller halte. Weil im späteren Bestellablauf die tatsächlichen Versandkosten auftauchen, also bevor der Verbraucher auf "zahlungspflichtig bestellen" klickt, hat er ja immernoch die Chance die Bestellung abzubrechen, falls ihm die Versandkosten nicht zusagen.

Meine Rechtsberatung hat mir z. B. auch empfohlen Vorkassezahlungsarten auch als solche zu benennen. Bei Dir steht "Vorkasse per Überweisung" aber bei den anderen Zahlungsarten steht nichts von Vorkasse. Ich gehe aber mal davon aus, das deine Kundenzahlungen per Paypal ebenfalls als Vorkasse erfolgen sollen. Mit Paypal kann man z. B. auch zahlen, nachdem man die Ware erhalten hat. Darum sollte es "Vorkasse per Paypal" heissen oder "Vorkasse per Sofortüberweisung". Dies könnte glaube ich auch abgemahnt werden, dazu sagt der Händlerbund nichts?

Die Lieferzeit sollte glaube ich auch als eine ziemlich genaue Angabe erfolgen (z. B. Lieferzeit: 5 Tage), also eher nicht: "innerhalb 3 - 14 Tage" (wie bei Dir unter Zahlung und Versand, wenn beim Produkt keine Lieferzeitangabe angegeben ist).

Hast Du die Nettoangabe in Deinem Warenkorb mal nachgerechnet? Dazu hat der Händlerbund nichts gesagt? Ich finde man sollte die Kirche im Dorf lassen, denn Keiner ist fehlerfrei und rechtsfreien Raum gibt es wohl nirgens. LG


Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal bearbeitet, zuletzt von »Kroko300« (14.10.2017, 22:42)
#4

Grisu12349

As  (211 Punkte)  ·   männlich  ·   Deutschland  ·   Nachricht senden
 http://www.feuerwehr-fanshop.de

Hallo,

Kroko300 : Ja der gleichen Meinung bin ich ja auch, dass dem ausreichend ist, die Versandkosten danach auszuwählen und der Kunde kann sowohl abbrechen, als auch widerrufen.
Zudem finde ich es auch sehr "willkürlich" was verschiedene Anbieter als vermeintlich rechtssicher burteilen. Ein Bekannter ist bei Trusted Shops, wo sehr unterschiedliche Sachen als vermeintlich rechtssicher beurteilt wurden, die bei vielen anderen sehr unterschiedlich aussehen und bei mir z.B. beanstandet wurden.
Ich bin der Meinung, dass man immer etwas finden wird, wenn man es drauf anlegt und die Welt sich dessen totklagen wird.

Das mit dem Netto-Betrag stimmt. Wie hast Du den in deinem Warenkorb/Shop rausbekommen ?

#5

Freitag

Grünschnabel  (22 Punkte)  ·   männlich  ·   Deutschland  ·   Nachricht senden
 http://www.dieinfrarotheizung.de

Hallo,

die Versandkosten werden gesetzlich gefordert.

Link: https://shop.trustedshops.com/de/rechtstipps/2015/11/01/tipp-der-woche-wo-lauern-fallen-bei-der-angabe-von-versandkosten

und sind darstellbar.

Link: https://www.onlinehaendler-news.de/recht/rechtsfragen/31226-versandkosten-warenkorb.html

Habe gerade das gleiche Problem mit dem Händlerbund.

Habe schon eine Anfrage an Siquando geschickt.

Die bisherige Antwort von Siquando ist nicht akzeptabel.

Ggf. sollten alle Nutzer sich nochmals bei Siquando direkt beschweren.

Mit freundlichen Grüßen

Horst Heider

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