@all; ich bin ganz bei Euch -
aber leider gibt es ein rechtmäßiges Urteil des LG München und das sieht nun einmal vor das die Einbringung der google-fonts wie oben beschrieben ein Verstoß gegen die Datenschutzverordnung darstellt.
Es ist also legitim wenn sich jeder der so eine Seite findet, den Seitenbetreiber anschreibt - nicht abmahnt - und wenn er sich unwohl fühlt die vom LG München festgesetzte Schadensersatzforderung von € 100 erhebt. Der Verfasser des Schreibens fordert ja auch keine Unterlassungserklärung (was er auch nicht dürfte) sondern nur das Recht auf Schadensersatz.
Es ist eine Sauerei, da sind wir uns alle einig - aber es ist eben nun mal Recht - gesprochen vom LG München.
Ich persönlich werde es wegen der 100 Euro ganz sicher nicht auf einen Prozess ankommen lassen - daher warte ich seine Frist ab - kommt ein neues Schreiben bekommt er seine 100 Euro - kommt nichts - auch gut.
WICHTIG:
Für alle welche auch so eine Forderung erhalten - nur zahlen wenn der Geschädigte eine schriftliche Erklärung (vor Zahlung) abgibt, in der er erklärt auf alle weitergehenden Ansprüche insbesondere der Erfüllung nach Artikel 15 der DSGVO (Auskunftsrecht) zu verzichten.
Natürlich handelt es sich bei diesen Menschen um Schmarotzer, welche eine Lücke in der DSGVO ausnutzen, welche mit dem Urteil des LG München aufgetan wurde.
Schaut nach ob Ihr Eure Seiten Google-Fonts laden lasst - ändert das ab - und schon ist alles wieder gut.
An mir ist dieses Urteil leider irgendwie vorbei gegangen - sonst hätte ich das umgehend geändert.
Und noch etwas - wenn man schon zahlen muss - dann selbstverständlich nur gegen Rechnung/Quittung (auch bei Privatpersonen) und natürlich kann man solche Zahlungen dem für den Empfänger zuständigem Finanzamt mitteilen - da man den Verdacht hat das er diese Forderungen mehrfach und somit evtl. steuerpflichtig ausgesprochen und eingenommen hat.
So damit soll die Sache für mich hier zu Ende sein.
VG