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uli99

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Ein wichtiges Modul Newsletterversand fehlt bei Siquando Shop

Das habe ich gerade als Antwort auf den diesmal sehr informativen gestrigen Newsletter von Siquando geantwortet. Wer auch an diesem Modul interessiert ist (es wird gerade aktuell und sehr akut nötig...) sollte an info@siquando.de schreiben:

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Vielen Dank für diesen informativen Newsletter, der Vertrauen schafft und eine engere Kundenbindung erzeugt.

So wären Sie auf dem richtigen Weg.

 

Noch etwas, was jetzt immer wichtiger wird:

Bitte bauen Sie in Ihren Bestellabschluss ein Double Opt In für Newsletterempfang ein, so wie das auch die Konkurrenz tut.

Selbstverständlich kann man auch das Script und die Datenbank eines Newsletterproviders verwenden, aber der Kunde wird sich natürlich nicht so leicht eintragen, als wenn das schon im Bestellabschluss möglich wäre.

Danach – damit man diese Funktion auch nutzen kann – müssten diese Kontakte auch exportierbar sein.

Am besten in einem eigenen Profil! Das man evt. selbst noch anpassen könnte.

Ferner noch als Plugin/Modul als Absatz.

Bei einem anderen auch NICHTSERVERBASIERTEN Shopsystem, das schon sehr alt ist, wird das so umgesetzt, wie in meinen Screenshots…

Wäre also auch bei Siquando Shop (Nicht Pro) relativ einfach umsetzbar.

 

Laut Gesetz dürfte man Kunden, die schon einmal bestellt haben auch ohne Double Opt In mit einem Newsletter besenden, der folgende Vorraussetzungen erfüllt:

  • Der Kunde muss sich davon abmelden können
  • Der Kunde darf nur einen Newsletter erhalten mit Produkten zum gleichen Thema
  • Der Kunde darf nicht durch den Newsletter getracked (keine personenbezogene Daten) werden

 

Hier ein Auszug einer Handlungsanleitung der wohl bedeutendsten IT- Kanzlei Deutschlands:

 

  1. Ausnahme: Newsletter ohne Einwilligung

In bestimmten Fällen darf ein Newsletter auch ohne ausdrückliche Einwilligung verschickt werden.

Dies ist jedoch nur der Fall, wenn

  • Sie die E-Mailadresse Ihres Kunden im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware oder Dienstleistung erhalten haben und
  • Sie diese E-Mailadresse ausschließlich zur Werbung für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen verwendenund
  • der Kunde dieser Verwendung nicht widersprochen hat und
  • der Kunde bereits bei Erhebung der Adresse und bei jeder Verwendung deutlich darauf hingewiesen wurde, dass er der Verwendung jederzeit widersprechen kann, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen
  • Sie dies entsprechend in Ihrer Datenschutzerklärung geregelt haben.

Sollten Sie Newsletter ohne Einwilligung versenden wollen, so haben Sie bei Erhebung der Daten klar und deutlich darüber zu belehren, dass der Kunde einer Verwendung seiner E-Mail-Adresse für einen Newsletterversand jederzeit widersprechen kann. Bitte fügen Sie in dem Fall den nachstehenden Formulierungsvorschlag deutlich lesbar in den Bestellablauf ein:

„Wir nutzen Ihre E-Mailadresse neben der Vertragsabwicklung, um Sie per E-Mail über eigene ähnliche Waren/Dienstleistungen zu informieren. Sie können der Verwendung Ihrer E-Mail-Adresse jederzeit widersprechen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen. Sollten Sie keine weitere Werbung wünschen, teilen Sie uns dies bitte per E-Mail an folgende Adresse mit: « Bitte fügen Sie hier Ihre E-Mail-Adresse ein » oder klicken Sie auf den Link « bitte fügen Sie den Namen des Links ein, z.B. „Abbestellen“ » am Ende des Newsletters „

Achtung:

Sie müssen den Kunden bei jeder Verwendung seiner E-Mail-Adresse über die Möglichkeit des Widerspruchs zur Nutzung seiner Daten zu eigenen Werbezwecken belehren. Das bedeutet, dass Sie in jeder Werbe-E-Mail (Newsletter) folgenden Formulierungsvorschlag bereithalten müssen:

"Sie erhalten diese E-Mail, weil Sie bei uns bereits eine Bestellung getätigt haben. Sie können der Verwendung Ihrer E-Mail-Adresse zu eigenen Werbezwecken jederzeit widersprechen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen. Sollten Sie keine weitere Werbung wünschen, teilen Sie uns dies bitte entweder per E-Mail an folgende Adresse mit: « Bitte fügen Sie hier Ihre E-Mail-Adresse ein » oder klicken Sie auf den Link « Bitte fügen Sie den Namen des Links ein, z.B. „Abbestellen“ » am Ende des Newsletters"

Die Kanzlei empfiehlt, stets eine ausdrückliche Einwilligung in die Versendung von E-Mail-Newslettern einzuholen und auf die Möglichkeit des Newsletterversands ohne Einwilligung zu verzichten.

 

 

Leider ist es in Deutschland so, dass sich Emailanbieter nicht an das Gesetz § 7 Abs. 3 UWG halten und legen sog. Spamtraps (Emails, die niemals per Double Opt In eingetragen sein können, da diese nur Fallen der Emailanbieter darstellen), mit denen dann evt. Konkurrenten Bestellungen durchführen und im nächsten Newsletterzyklus wird man gesperrt. Nein – nicht nur die Domain, sondern die ganze Server IP !!!

 

Ferner vergeben die Emailanbieter „gebrauchte“ Emailadressen an Neukunden! Das heisst: Emails von Bestandskunden können nach einer gewissen Zeit zu Spamtraps werden. Z.B. dann, wenn man längere Zeit keinen Newsletter verschickt hat, in dieser Zeit der Bestandskunde von seinem Emailanbieter weggeht und die Email in dieser Zeit vom Emailanbieter verwaltet wird, bis diese einem neuen Kunden zugeordnet wird.

Laut einem Emailanbieter müsste man nach einer gewissen Zeit immer überprüfen, ob diese email noch dem Bestandskunden, der sich auch per Double Opt In angemeldet haben kann, gehört.

 

Diese IT Kanzlei schreibt dazu folgendes:

 

  1. Grundsätzliches zum Versenden von Werbe-E-Mails nach der neuen DSGVO bzw. dem UWG

Die Einwilligung wird auch unter Geltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nicht an Bedeutung verlieren.

Vor allem im Bereich der Direktwerbung ist die Einwilligung so wichtig wie nie zuvor: Newsletter (und auch andere E-Mails mit werblichen Inhalt) dürfen auch ab dem 25.05.2018 grundsätzlich nur dann versendet werden, wenn zuvor eine ausdrückliche Einwilligung des Betroffenen eingeholt worden ist.

Eine Ausnahme vom Einwilligungsprinzip wird auch unter Geltung der Datenschutz-Grundverordnung zum Zuge kommen, wenn die Voraussetzungen von § 7 Abs. 3 UWG vorliegen (= Werbung gegenüber Bestandskunden).

Unter den hier beschriebenen Vorraussetzungen kann eine ausdrückliche Einwilligung auch entbehrlich sein. Wir raten jedoch grundsätzlich davon ab, den Versand von Newslettern ohne Einwilligung vorzunehmen, da die Einhaltung dieser Voraussetzungen äußerst schwierig ist. Zudem tragen Sie in dem Zusammenhang die volle Darlegungs- und Beweislast.

Daher lautet der Grundsatz: Mails mit werblichem Inhalt sollten nur bei vorhergehender Einholung einer ausdrücklichen Einwilligung versendet werden!

 

 

Bitte entwickeln sie ein Double Opt In für den Bestellabschluss und zusätzlich als Modul (Mit Anmelde- und Abmeldefunktion), damit man seine eigene Newslettereintragsmöglichkeit schaffen kann und bieten dann auch explizit eine Exportfunktion für die Newsletterkunden an. Ferner auch die gesetzliche Speicherung der Anmelde- und Abmeldedaten des Kunden, die man ja im Zweifelsfall belegen müsste.

 

Machen Sie Ihrem Werbeslogan:

Wir haben den Online-Shop neu erfunden

alle Ehre und ermöglichen Ihren Kunden ein perfektes Marketing (Bei Pro Shop fehlt leider noch sehr viel davon…), damit sich diese auch die weiteren Versionen Ihrer Software leichter leisten können, da sie vorher ja damit verdienen konnten.

 

Vielen Dank.


MfG Uli

Werkzeug: Siquando Shop 9/10/11 - Template Vertika 9/10/11 - WAWI: Abamsoft Salida 2020 - Siquando Pro Shop 4/5 nur zum Testen



Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »uli99« (12.02.2020, 10:15)
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