#1

tour-tec

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Wie EU-Umsatzsteuerreform in Shop 11 gesetzeskonform umsetzen?

Hallo,

nach der Preisangabenverordnung müssen Online-Händler einen Gesamtpreis angeben, also den Nettopreis, zzgl. Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile. Eine einheitliche Gesamtpreisangabe ist bei einem einheitlichen Nettopreis nicht möglich, da die Höhe der Mehrwertsteuer in den verschiedenen EU-Staaten variiert. 

Eine Lösung ist eine vorherige Abfrage des Lieferlandes beim Aufrufen der Shopseite oder bei der Auswahl des jeweiligen Artikels. Der Gesamtpreis wird dann nach Angabe des Lieferlandes mit dem jeweiligen Mehrwertsteuersatz angepasst. Soweit ich das überblicke, ist das aber in Shop 11 nicht möglich.

Eine weitere Möglichkeit ist, den Preis zunächst mit der Angabe der deutschen Mehrwertsteuer darzustellen und dann mit einem Hinweis zu versehen, dass sich der Gesamtpreis je nach Mehrwertsteuersatz des Landes ändern kann. Den jeweiligen Steuersatz müsste man nicht direkt anzeigen, es reicht den Preis im Shop „inkl. MwSt.” anzugeben. Auch das scheint mir bei Shop 11 nicht möglich.

Die Varianten, bei denen es einen einheitlichen Nettopreis gibt und einen Bruttopreis, der je nach Umsatzsteuersatz des jeweiligen Landes variiert, ist auch unter Berücksichtigung der EU-GeoblockingVO zulässig. Nach der Verordnung darf es zu keiner Diskriminierung innerhalb der EU aufgrund des Herkunftslandes kommen. Ein unterschiedlicher Bruttopreis aufgrund eines anderen Mehrwertsteuersatzes stellt allerdings keine Diskriminierung dar und ist somit im Hinblick auf die GeoblockingVO unproblematisch. 

Um einen einheitlichen Gesamtpreis anzugeben und so die Vorgabe der Preisangabenverordnung zu erfüllen, könnte der Bruttopreis einheitlich angegeben werden. Bei einem einheitlichen Bruttopreis würde es jedoch zwangsläufig zu unterschiedlichen Nettopreisen, je nach Steuersatz des jeweiligen EU-Landes, kommen. Dieses Vorgehen könnte als Verstoß gegen die EU-GeoblockingVO gesehen werden. Ein unterschiedlicher Nettopreis kann als Diskriminierung aufgrund des Herkunftslandes gewertet werden.

Nun meine Frage: welche Umsetzung ist in Shop 11 technisch möglich? Ich habe bisher keine "Stellschraube" gefunden, wo ich entsprechend drehen kann. Im Moment bekommen alle EU-Länder die gleichen Bruttopreise angezeigt, was aber zum Beispiel bei einer Bestellung aus Dänemark (25% MwSt.) bedeutet, dass wir 6% Prozent drauflegen. Besser wäre es, auf die Nettopreise jeweils die EU-MwSt.-Sätze draufzuschlagen. Doch wo kann ich das bei Shop 11 angeben?

Gruß
Thomas
tour-tec.de

#2

deekay

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Du solltest fairerweise noch die Quelle deines Textes nennen.... oder stammt der aus Deiner Feder?

#3

tour-tec

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#4

Micha

Routinier  (449 Punkte)  ·   männlich  ·   Deutschland  ·   Nachricht senden
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Den jeweiligen Steuersatz müsste man nicht direkt anzeigen, es reicht den Preis im Shop „inkl. MwSt.” anzugeben. Auch das scheint mir bei Shop 11 nicht möglich.

... dazu entfernst Du einfach den Platzhalter [u] für den Umsatzsteuersatz im Feld Preisinformationen/Preisbestandteile in den Website-Eigenschaften auf dem Reiter Käufmännisch.

Warum ein einheitlicher Bruttopreis gegen EU-Geoblocking verstoßen soll, hat sich mir ehrlich gesagt noch nie so richtig erschlossen. Ob nun jemand aus Dänemark oder Frankreich oder Deutschland für 25€ bestellt/kauft, der Endpreis ist ja schlussendlich für alle identisch und gleich bei Privatkunden/B2C. Insbesondere wo da eine "Diskriminierung" stattfinden soll, da Käufer aus Dänemark, Frankreich, Deutschland usw. ja eh an die dort gültige gesetzlich vorgebene Umsatzsteuer gebunden sind im Zuge der Ziellandbesteuerung - schlussendlich führt ja der Verkäufer/Händler die jeweilige Steuer ab und trägt ggf. die Mehrkosten.

Die Auflösung liefert der Händlerbund ja am Ende vom Artikel gleich mit: "Für den Online-Händler empfiehlt es sich mit dem Shopsystembetreiber zu besprechen, welche Umsetzung überhaupt technisch möglich ist und Sinn macht. Welche Umsetzung die bessere ist und mit dem Widerspruch der EU-GeoblockingVO und der Preisangabenverordnung vereinbar ist, wird sich wohl im Laufe der Zeit durch Rechtsprechung noch zeigen müssen."

Ob es programmtechnisch noch weitere Anpassungen/Erweiterungen gibt, wird Dir momentan nur Siquando beantworten können. Und bzgl. EU-GeoblockingVO und Preisangabenverordnung wird es wohl erst Klarheit nach den ersten Urteilen diesbezüglich geben.


Best,
Micha

#5

lichtmaler

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Hallo Thomas,

unter Website-Eigenschaften/Sprache kannst Du unter "Länderliste einrichten" den EU-Ländern, in die Du liefern möchtest, die entsprechenden abweichenden Umsatzsteuersätze eintragen. Ist aben nur relevant, wenn Du tatsächlich dorthin lieferst, wir haben unsere Lieferungen auf Deutschland beschränkt.

Gruß, Dieter

#6

Fumotec

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Hallo zusammen,

in meinen Augen rechnet Siquando die abweichenden MwSt Sätze irgendwie zum einen fragwürdig und zudem für den Händler / Verkäufer nachteilig.

Gibt es hier "erweiterte Einstellungen" die an mir vorbei gegangen sind. Aus meiner Sicht müsste der Shop doch basierend auf dem Netto Preis die Umsatzsteuer der jeweiligen Länder auf eben diesen netto Preis drauf rechnen, so dass der Brutto Preis je nach EU Land unterschiedlich ist. Pro Shop 5 behält aber den Brutto Preis und weist einfach eine andere MwSt aus. Wie man im vorliegenden Beispiel auf 8,22 Euro "gesamt Netto" kommt ist mir wiederum schleierhaft.

Denn 20% aus 9,80 Euro wären 8,17 Euro......

Also entweder stehe ich da grad komplett auf dem Schlauch, bin zu doof zum Prozentrechnen, oder Pro Shop rechnet da etwas nicht richtig.

 

Seltsam ist dabei auch das wenn ich mich als Kunde z.B. aus Österreich anmelde weiterhin bei allen Preisen unter den Artikeln angegeben wird "Preise inkl. 19% USt." In meinen Augen müsste doch auch hier der Länderspezifische Steuersatz angezeigt werden......

 

Wie sind hier Eure Erfahrungswerte und Einschätzungen?

 

Danke für Eure Beiträge!

 

Viele Grüsse

Frank



Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »Fumotec« (15.10.2021, 10:04)
#7

lichtmaler

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12. Wie sollen künftig die Preise im Shop angegeben werden?

Preise müssen im Online-Shop weiterhin nach den Vorgaben der Preisangabenverordnung angegeben werden, das heißt, dass ein Gesamtpreis einschließlich der Mehrwertsteuer ausgewiesen ist. Das heißt natürlich, dass man darauf achten muss, dass nur der richtige Mehrwertsteuersatz für das Zielland ausgewiesen ist und dass dieser auch abgeführt wird. Allerdings kann man auch auf Nummer sicher gehen. Dann empfiehlt es sich, keinen konkreten Mehrwertsteuersatz auszuweisen und ausschließlich einen Gesamtpreis inklusive Mehrwertsteuer anzugeben.

Zwar ist bei der Preisgestaltung im Online-Shop aufgrund der europäischen Geoblocking-Verordnung darauf zu achten, dass Kunden aus unterschiedlichen Mitgliedstaaten beim Nettopreis nicht in diskriminierender Weise unterschiedlich behandelt werden. Aber regionale Unterschiede, die alleine auf den verschiedenen Mehrwertsteuersätzen beruhen, sind zulässig.

So könnte ein Händler etwa in allen EU-Lieferländern ein Produkt zum gleichen Nettopreis von 100 Euro verkaufen. In Deutschland würde sich der Gesamtpreis dann bei einem MwSt.-Satz von 19 Prozent auf 119 Euro belaufen, in Frankreich bei 20 Prozent Mehrwertsteuer wären es 120 Euro. Eine Diskriminierung nach der Geoblocking-Verordnung läge nicht vor, da der Nettopreis immer gleich ist und es erst durch die Berechnung der Mehrwertsteuer zu einem regionalen Unterschied kommt.  

Online-Händler können natürlich nach wie vor mehrere Shops betreiben, mit denen sie sich an unterschiedliche Länder richten. In solchen Fällen dürfen sowohl die Nettopreise als auch die Bruttopreise zwischen den einzelnen Versionen variieren.

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