#1

inselpirat

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Abmahnung wegen Einbinung von Google-Fonts

Moin zusammen,

heute erreicht mich eine Abmahnung eines Privatmannes, welcher von mir eine Gebühr von 100 Euro verlangt, weil er meine Seite besucht hat und feststellen musste, das bei mir google-fonts eingebunden sind. Ich arbeite mit web11 und habe keine Möglichkeit gefunden auf meiner Cookie Seite den entsprechenden Hinweis zu setzen.

Frage an Euch- wie löst Ihr dieses Problem und hat schon jemand eine solche Abmahnung erhalten und wenn Ja, was habt Ihr gemacht?

Der Abmahnende bezieht sich auf das Urteil des LG München vom 20-01-2022

Vielen Dank für Eure Meinungen und Rückmeldungen.

Michael

 

 

#2

docba

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Seit wann können "Privatmänner" "abmahnen"? Wirf das Schreiben in die Rundablage und den google-Mist von der homepage und jut ist ...

LG, Thomas

#3

Rainer065

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#4

inselpirat

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Moin,

Thomas normalerweise landet so etwas bei mir auch dort wo es hingehört, aber wie Rainer schon schreibt ist es nicht ganz so einfach.

Da ging es beim LG (!!) und wir wundern uns das Prozesse teilweise Jahre dauern - um eine Dame die sich unwohl fühlte nach dem Besuch einer Webseite die eben google-fonts dynamisch eingebunden hatte - wie es hier bei zahlreichen Designs auch gemacht wird.

Ich habe natürlich erst mal auf einen Standardfont umgestellt - da ich auch nicht in der Lage bin in ein Fremddesign einen Font einzubauen.

Natürlich habe ich die Sachen unserem RA rüber geschickt - mal sehen was er dazu meint.

Was mich wütend macht sind solche Schreiben - ganz gleich ob nun Privatperson oder der Papst, rasen durch´s Netz und suchen sich neue Zahlmeister.

Der Schreiber fühlt sich auch nicht wohl und möchte sich sein Unwohlsein mit € 100 lindern.

Diese 100 Euro gehen dann in seine Tasche und werden gaaanz sicher nicht versteuert als Einnahmen.

Daher werde ich von dem Herrn seine Steuernummer und eine ganz normale Rechnung verlangen - sollte sich die Pflicht zur Zahlung nicht umgehen lassen.

Ich versuche mal das Schreiben anzuhängen.

 

 

#5

inselpirat

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#6

inselpirat

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Ich habe mich jetzt mal hier ein wenig umgeschaut - und habe bei verschiedenen Seiten "das gleiche abmahnwürdige Verhalten" festgestellt, wenn man sich den Quelltext anschaut erscheint auf den betreffenden Seiten immer dieses Script:

/* Siquando Web 9 Bootstrap-Design by www.siquando-designs.de */
@import url(//fonts.googleapis.com/css?family=Roboto:400,400i,700,700i);
@import url(//fonts.googleapis.com/css?family=Roboto+Condensed);

 

Das ist genau das was in dem LG München Urteil als nicht korrekt und somit als Verstoß gegen die Datenschutzbestimmungen verurteilt wurde.

Die dynamische Einbindung der Google Fonts geht nicht konform mit der DSGVO.

Eigentlich fühle ich mich nach dem Besuch der Seiten irgendwie unwohl - € 100 pro Besuch sollten mein Unwohlsein jedoch deutlich verbessern.🤣

Mal schaun ob die Dame vom Büro die Schreiben schon kopiert und die Adressen eingefügt hat. Mehr Geld kann ich ja gar nicht verdienen.🤣

VG

#7

Thomas

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Das Ganze DSGVO konform zusätzlich über den Cookie-Banner auswählbar umzusetzen sollte möglich sein. Ich schaue es mir zeitnah einmal an. 

Das Schreiben des privaten Abmahners wurde von ihm/ihr sicherlich hunderte Male versendet ... ob derjenige sich dabei noch immer unwohl fühlt?


Viele Grüße
Thomas

siquando-designs.de (NEU: KARO Flex Layout, Santa Cruz Pro für Pro Shop und Apollon 11 für Siquando Shop, Templateübersicht & Support für Shop 11 + Pro Web 8)

#8

inselpirat

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@ Thomas;

danke für deine Bemühung. Ich sehe das auch so und überlege grade ob ich nicht einer meiner Damen damit beauftragen sollte den Brief auch zu kopieren. Mehr Geld kann ich ja gar nicht verdienen. 😉

Ich warte mal ab was unser RA dazu sagt - auf alle Fälle werde ich diesen Vorgang - sollte ich zahlen müssen- an das zuständige Finanzamt des Herrn übermitteln.

Die wollen sicher auch was abhaben von dem Geld. 😉

VG

#9

W2D Fan

Co-Administratorin  (4549 Punkte)  ·   weiblich  ·   Niederlande  ·   Nachricht senden

Ich kann hier nichts anhängen - seltsam.

Natürlich kannst du etwas anhängen, aber du hast vermutlich falsch geklickt. Du must auf den Knopf "Antworten" klicken, (siehe Anhang) dann eröffnet sich ein neues Fenster wo du deinen Text eintippen kannst. Und Unten hast du ein Feld "Anhänge". Wenn du dort auf "Browse..." klickst kannst du auswählen was du anhängen möchtest. Den Namen des Anhangs zB meinbrief.pdf wird dann auch angezeigt. Und wenn du dann noch auf speichern klickst wird deine Antwort sammt Anhang oder Anhänge in Forum angezeigt.


Gruß,
Marjorie

Hilfe ist nicht selbstverständlich. Deshalb halte ich ein "Dankeschön", nachdem jemandem geholfen wurde, für überaus angebracht und höflich.


#10

inselpirat

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Danke Marjorie,

 

das klappt ja - vielen Dank für den Hinweis - ich hatte mich auch schon gewundert.

VG

Michael

 

------

Dank je, Marjorie,


dat werkt - hartelijk dank voor de tip - ik had het me ook al afgevraagd.

VG

Michael
#11

docba

Routinier  (363 Punkte)  ·   männlich  ·   Deutschland  ·   Nachricht senden

 @inselpirat

"aber wie Rainer schon schreibt ist es nicht ganz so einfach"

Es ist ganz einfach ... ab in die Rundablage. Wenn die Matrone die Kohle von Dir haben will, muss Sie dafür klagen. Sie kann den Verstoss auch beim Landesdatenschutzbeauftragten anzeigen.

Was nicht geht, ist einfach Kohle einzufordern mit Verweis auf ein Urteil - IMHO sollte man darüber nachdenken, ob dieser Versuch nicht nach §§ 240 oder 253 StGB strafbewehrt ist - ich tendiere in diese Richtung.

Abmahnen geht als Privatperson auch nicht - das ist ein Konstrukt aus dem Wirtschaftsrecht.

Lass Dich nicht in's Bockshorn jagen ...

LG, Thomas

#12

deekay

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https://www.anwalt.de/rechtstipps/sollen-sie-auch-schadenersatz-wegen-nutzung-von-google-fonts-zahlen-201519.html

 

Die Besonderheit des Schreibens von Herrn N. liegt darin, dass er keine datenschutzrechtliche Abmahnung ausspricht, also keine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung fordert. Er regt vielmehr lediglich an, die Google Fonts DSGVO-konform einzubinden und fordert einen vergleichsweise niedrigen Schadenersatzbetrag. Das ist nach meiner Auffassung einerseits zwar nicht ganz unclever, weil es sicher Unternehmen geben wird, die auf einen solchen Vorschlag eingehen. Andererseits drängt sich aufgrund der Gestaltung des Schreibens ein wenig der Verdacht auf, dass Herr N. inhaltsgleiche Schreiben nicht nur in dem mir konkret vorliegenden Fall versandt hat, was für ein Interesse daran sprechen könnte, dass es in der Angelegenheit wohl nicht nur um datenschutzrechtliche Interessen geht.

 

#13

inselpirat

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Moin zusammen,

also unser RA empfiehlt ebenfalls aus folgenden Gründen die Füße still zu halten und vorerst nicht zu zahlen:

  • Formulierung des Schreibens deutet auf eine geschäftsmäßige Abzocke des Herrn hin;
  • Versand des Schreibens als normaler Brief, der Erhalt des Schreibens kann abgestritten werden;
  • Die Wahrscheinlichkeit das der Absender gerichtliche Schritte einleiten wird, oder ein weiteres Schreiben eines RA eintrudelt, sind nach seiner Meinung als gering zu betrachten.

Daneben hat er mir aber auch erklärt das es nach dem Urteil des LG München durchaus ein Verstoß gegen die DSGVO darstellt, wenn man die google-fonts eben so einbaut wie es auch viele hier gemacht haben.

Thomas hat es ja schon angekündigt sich für seine Designs zu kümmern, bis dato habe ich auf Standardfonts umgestellt.

Was mir aber bisher niemand beantworten konnte, wenn ich mich heute im WWW herumtreibe und Angst habe das jemand unberechtigt irgendwelche Daten von mir erhält, ist es dann nicht geradezu meine Pflicht die technischen Hilfsmittel zu nutzen, welche mir Browser und diverse andere Software bieten?

Ich kann doch meinen Browser ganz einfach so einstellen, das er Cookies und Nachverfolgung usw. nicht akzeptiert - oder eben nur von den Seiten akzeptiert die mir koscher vorkommen.

Aber wenn ich solche Dinge nutze, kann ich ja anschließend keine solche Schreiben verschicken.

Sollte sich in dieser Sache bei mir noch etwas tun, werde ich berichten.

VG

#14

Roland 1

As  (232 Punkte)  ·   männlich  ·   Deutschland  ·   Nachricht senden
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Ein Vorab Brief könnte nicht notorische Abmahner beruhigen.

"Guten Tag Herr "stressmacher"

vielen Dank für ihre Information, Wir nehmen den Datenschutz sehr ernst.

Möglicherweise sind Sie bei unserer Umstellung auf diesen Hinweis nicht gestoßen.

Meist werden Umstellungen laut MEZ in Zeit getätigt in dem wenig Traffic zu erwarten ist..

Bei einem Erwerb unserer Artikel können Sie Ohne Zustimmung keine Ware von uns erwerben."

 

Das kann man noch schön ausweiten. Wenn es ein Abzocker ist der es lustig findet Geld zu erhalten, hat man wenigstens geantwortet und kann auf die nächste Mail warten.

Wen es ein Gesetzlicher Vertreter war, ist erst mal nachzuweisen, ob dauerhaft ein Mangel der DSGVO zugrunde liegt.

 


Mit freundlichem Gruß,

Roland

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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »Roland 1« (17.06.2022, 17:36)
#15

deekay

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Mit solchen Leuten führt man keine Brieffreundschaft

#16

Roland 1

As  (232 Punkte)  ·   männlich  ·   Deutschland  ·   Nachricht senden
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Mit solchen Leuten führt man keine Brieffreundschaft

 Da gebe ich dir "Recht"

man könnte aber pseudo Abmahner in die Flucht schlagen, und gleich auf ein schreiben Antworten. So verliert man kein Fristen.

Lieber wäre es mir wenn man die wegen Verleumdung direkt gegen verklakt. 

Aber dazu fehlt mir die Zeit, nur als Idee, eventuell mag jemand sich mal daran probieren.


Mit freundlichem Gruß,

Roland

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#17

inselpirat

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@all; ich bin ganz bei Euch -

aber leider gibt es ein rechtmäßiges Urteil des LG München und das sieht nun einmal vor das die Einbringung der google-fonts wie oben beschrieben ein Verstoß gegen die Datenschutzverordnung darstellt.

Es ist also legitim wenn sich jeder der so eine Seite findet, den Seitenbetreiber anschreibt - nicht abmahnt - und wenn er sich unwohl fühlt die vom LG München festgesetzte Schadensersatzforderung von € 100 erhebt. Der Verfasser des Schreibens fordert ja auch keine Unterlassungserklärung (was er auch nicht dürfte) sondern nur das Recht auf Schadensersatz.

Es ist eine Sauerei, da sind wir uns alle einig - aber es ist eben nun mal Recht - gesprochen vom LG München.

Ich persönlich werde es wegen der 100 Euro ganz sicher nicht auf einen Prozess ankommen lassen - daher warte ich seine Frist ab - kommt ein neues Schreiben bekommt er seine 100 Euro - kommt nichts - auch gut.

WICHTIG:

Für alle welche auch so eine Forderung erhalten - nur zahlen wenn der Geschädigte eine schriftliche Erklärung (vor Zahlung) abgibt, in der er erklärt auf alle weitergehenden Ansprüche insbesondere der Erfüllung nach Artikel 15 der DSGVO (Auskunftsrecht) zu verzichten.

Natürlich handelt es sich bei diesen Menschen um Schmarotzer, welche eine Lücke in der DSGVO ausnutzen, welche mit dem Urteil des LG München aufgetan wurde.

Schaut nach ob Ihr Eure Seiten Google-Fonts laden lasst - ändert das ab - und schon ist alles wieder gut.

An mir ist dieses Urteil leider irgendwie vorbei gegangen - sonst hätte ich das umgehend geändert.

Und noch etwas - wenn man schon zahlen muss - dann selbstverständlich nur gegen Rechnung/Quittung (auch bei Privatpersonen) und natürlich kann man solche Zahlungen dem für den Empfänger zuständigem Finanzamt mitteilen - da man den Verdacht hat das er diese Forderungen mehrfach und somit evtl. steuerpflichtig ausgesprochen und eingenommen hat.

So damit soll die Sache für mich hier zu Ende sein.

VG

#18

alter

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an Alle
wir in der Schweiz unterliegen zurzeit noch nicht dem Datenschutzgesetz der EU... Für mich sind solche Schreiben trotzdem reine Erpressungen und gehören angezeigt. Geht letztendlich wie hier schon mehrfach erwähnt um reine Abzockerei bei welcher vor allem immer wieder die kleinsten angegangen werden da man sich ja an grosse nicht rantraut. Da könnte sich das Blatt plötzlich mal gegen einen wenden. 


viele Grüsse René

#19

web089

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In meinem Umfeld haben wir den gleichen Fall. Ein Kollege hat daraufhin folgenden Brief an das "Melderegrister" geschrieben:

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich benötige eine erweiterte Melderegisterauskunft für folgende Person:

Markus Witte
Berliner Str. 13
16303 Schwedt

Begründung: Betrugsverdacht durch unberechtigte *Abmahnung wg. angeblichem Verstoß gegen DSGVO.

Ich handle im Auftrag der Firma XY, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn YX.

Der Absender der *Abmahnung bezeichnet sich als Markus Witte. Er behauptet, am 12.06.2022 auf der URL www.xyz.de seine Daten, die IP Adresse 194.233.96.152, ohne seine Zustimmung an an Google in den USA übermittelt sein sollen.
Der Verfasser der *Abmahnung macht 100,00 € für seinen angeblichen Schaden geltend.

Meine Ermittlungen zu der IP Adresse ergaben:

194.233.96.152 gehört zum Anonymisierungsnetzwerk Nord VPN. Benutzer von Nord VPN leiten den Datenverkehr über 194.233.96.152 weiter, um ihren Datenverkehr vor ISPs zu verschleiern und ihre Identität vor Servern im Internet zu verbergen.

Somit kann für den Ersteller der *Abmahnung kein Schaden durch die angebliche Weitergabe der Daten entstanden sein.

Nicht nachvollziehbar ist ausserdem, dass der Verfasser, der angeblich in Schwedt wohnen soll, nach einer Musterdienstleistung in München suchte.

Mit freundlichen Grüßen
Mustermann

 

* Natürlich handelt es sich nicht um eine "Abmahnung" - es ist nur der Arbeitstitel.


Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »web089« (22.06.2022, 17:29)
#20

inselpirat

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Moin web89,

 

da du den Namen in Klartext geschrieben hast, kann ich dir nur bestätigen das unsere Zahlungsaufforderung von dem gleichen Herrn gekommen ist.

Die gleiche IP Adresse usw.

Ich danke für deine Ermittlungen zur IP Adresse - das ändert meine Einstellung zu dem Herrn und dem Sachverhalt schon mal um 100%.

Ich würde Dich bitten mich doch auf dem laufenden zu halten, ggfs. erstatte ich dann hier auch Anzeige gegen den Herrn.

 

PS: Ich würde den Namen und die Adresse nicht im Klartext hier einstellen.

VG

Michael

 

#21

web089

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Ja, verstehe. Aber der Typ (egal wie sein richtiger Name auch sein mag) sitzt sicher in Polen oder einem anderen Land und agiert mit dieser Adresse. Ich finde, dass man in Anbetracht seiner Vorgehensweise (am 12.06. hatte er wohl viel Zeit um zahlreiche Briefe zu versenden) den Namen öffentlich machen kann. Hier interessiert mich der Datenschutz nicht. Er wird sicher seinen "Namen" in diesem Kontext selber googlen, um festzustellen, wie lange er diesen noch verwenden kann.

#22

inselpirat

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OK, in dem Zusammenhang bekommt man wohl nur durch eine Strafanzeige heraus, wem die genannte Bankverbindung bei der Kreditbank Berlin wirklich gehört. Als Kontoinhaber gibt er ja den gleichen Namen an.

Ich bin mal gespannt was Ihr erreichen könnt, ich habe inzwischen auch mal geschaut und gesehen das die genannte IP von PacketHub.SA stammt.

Von daher hast du Recht - die hosten auch für NordVPN und andere.

VG

#23

inselpirat

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Neues von Herrn Witte in Sachen Abmahnung;

Ich habe dem Herrn nun ein Schreiben geschickt in dem ich die Zahlung in Aussicht stelle und ihn bitte mir vorab eine Erklärung zu unterschreiben und zurück zu senden. Die Erklärung lautet sinngemäß "Ich verzichte nach Zahlung auf alle weitergehenden Ansprüche insbesondere auf die Auskunftspflicht nach §15 DSVOG"

Die unterzeichnet Erklärung habe ich heute erhalten.

Jetzt erhält der gute Mitmensch von mir meine Forderung schriftlich zu erklären, dass er auf alle Forderungen gegen meine Person und/oder Unternehmen verzichtet, ansonsten werden wir Betrugsanzeige erstatten.

Grund dafür ist seine veröffentlichte IP Adresse ( NORD VPN) mit der dieser Verstoß begangen worden sein soll.

Mal schaun wie er darauf reagiert.

 


Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »inselpirat« (25.06.2022, 13:31)
#24

web089

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Wir haben im Umfeld einen weiteren "ich-fühle-mich-unwohl"-Kandidaten. Anderer Namen und Adresse, andere Bankverbindung, "durchgeschleifte" IP-Adresse. Jedoch wurde der Text schon entsprechend erweitert:

"Mit Zahlungseingang auf dem oben angegebenen Konto bestätige ich Ihnen, dass sämtliche wechseitigen Ansprüche für die Vergangenheit und die Zukunft aus diesem Vorfall abgegolten sind."

Klar dürfte sein, dass es sich bei diesen Standardbriefen um ein "Geschhäfstmodell" handelt.

Abmahnbrief_Arbeitstitel.jpg

#25

inselpirat

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#26

web089

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Bisher noch keine Antwort. Ein Einwohnermeldamt braucht da schon mal etwas. Die BIC ist DKB.


Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »web089« (05.07.2022, 06:49)
#27

inselpirat

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#28

inselpirat

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Moin,

für mich ist die Sache erledigt, Strafanzeige gegen den Herrn ist soeben raus.

Sollen sich die entsprechenden Stellen mit dem Herrn beschäftigen, wenn es die Herren Witte oder Keßler überhaupt gibt.

VG

#29

alter

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Michael

das ist das einzig richtige vorgehen. Nur so kriegt man die Kriminellen Machenschaften in den Griff. Wenn auch nur jeder 10e bezahlt kommt da ein ganz schönes Sümmchen zustande und das Spiel geht weiter unter dem Motto "es steht jeden Tag wieder ein Dummer auf!"


viele Grüsse René

#30

inselpirat

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René,

ich hätte dem Herrn Witte nur eine Strafanzeige angedroht - aber das Schreiben heute morgen vom Keßler mit der aktualisierten Formel "von wegen nach Zahlung ist alles gut", zeigt mir deutlich das hier (wahrscheinlich kein Witte und auch kein Keßler) Leute am Werk sind, welche versuchen arglose Webseitenbetreiber zu betrügen.

Da mir keine Bank sagt die Konten gehören dem XY und wir werden die eingehenden € 100 Zahlungen einfrieren und ich auch sonst als Otto Normalo keine Möglichkeiten habe dem Spuk ein Ende zu setzen, muss ich wohl oder übel an die Staatsgewalt wenden - nicht gerne - aber ist halt so.

Daher musste ich heute morgen handeln, schon um andere evtl. vor diesen Leuten zu schützen.

VG

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