"Hat auch Ihr Web-Angebot eine Erklärung zur Barrierefreiheit?"
so die Überschrift zum letzten Siquando-Insider.
So weit so gut auch ich bin dafür Behinderten das Leben so einfach wie möglich zu machen. Aber was ist wenn ich all die Vorgaben nicht oder nur teilweise erfüllen kann? Wir haben unsere Web-Shops mit den gängigeg Tools welche man im Web findet auf Einschränkungen, bei denen digitale Barrierefreiheit (Accessibility) hilft getestet und sind so je nachdem welches Toll man dazu benutzt auf 60-88% Prozentige Barrierfreiheit gekommen.
- Sehbehinderung
- Hörbehinderung
- Motorische Einschränkungen
- Kognitive Einschränkungen
- Farbenblindheit
- usw. usw.
Nun sind die Werte welche wir aufgeführt haben gut oder einfach nur schlecht. Wir wissen dies wohl erst wenn uns eine Abmahnung ins Haus flattert. Zu all dem was wir bisher für die Barrierefreiheit unternommen haben sollen wir auch n och eine Erklärung dazu abgeben.
Das ist soweit auch ok. Beim schreiben derselben haben wir jedoch immer mehr gemerkt das wir auch hier nicht alle dazu notwendigen Kriterien erfüllen da wir ja nicht genau wissen was wir noch verbessern müssen (wiederum Prüftool abhängig).
Wir in der Schweiz mussten zwischenzeitlich viel EU-Recht übernehmen leben aber auch hier in einer Grauzone da wir ja auch teilw. in die EU liefern und das BFSG auch für uns von relevanz ist. Es gibt zwar Ausnahmen für kleine Unternehmer mit weniger als 50 Mitarbeiter usw., aber für was macht man den das BFSG.
Ja wahrscheinlich macht man das für die KI welche mitlerweilen ja weiss wie man Abmahnungen schreibt.
Sagt mal liebe Shop-Betreiber wie geht Ihr damit um?
viele Grüsse René