Hallo! 
 
 Ich verstehe, was Du meinst — praktisch gesehen trägt jemand, der sich bewusst für einen Newsletter anmeldet, selbst die Verantwortung. Aber rechtlich ist die Sache in der Schweiz und in der EU nicht ganz so einfach.
Wichtig zu wissen:
Auch wenn Du persönlich „Double-Opt-In“ nicht wichtig findest, ist es rechtlich relevant, weil:
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Ohne Double-Opt-In kannst Du nicht beweisen, dass die Person sich wirklich selbst angemeldet hat.
 
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Wenn jemand behauptet, er habe sich nie eingetragen, bist Du in der Beweispflicht.
 
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Und genau dafür dient das Double-Opt-In – als Beweis.
 
In Deutschland und EU:
Double-Opt-In ist empfohlen und praktisch erforderlich, um Abmahnungen zu vermeiden.
In der Schweiz:
Gesetzlich ist Double-Opt-In nicht explizit vorgeschrieben, aber:
Darum setzen Systeme wie Siquando oder proShop diese Funktion ein — nicht wegen Misstrauen gegenüber dem Nutzer, sondern wegen Rechtssicherheit.
Kurz gesagt:
Variante
Benutzerfreundlich
Rechtlich sicher
Empfehlung
Single Opt-In
 Einfach
 Schwach (kein Beweis)
Nur intern/privat ratsam
Double Opt-In
etwas Umweg
 Rechtlich absicherbar
Standard für Newsletter
Fazit
Du hast recht: Der Benutzer entscheidet selbst.
 Aber: Wenn es später Ärger gibt, musst Du beweisen können, dass er es war.
 
 Darum sollte Double-Opt-In bleiben.
 Nicht, weil wir Leuten nicht trauen — sondern weil wir uns selbst schützen.