Hi, wenn ich für den Zugriffschutz die E-Mail-Adresse müll@müll.müll eingebe, dann wird diese als gültige E-Mail-Adresse akzeptiert, also stimmt meine Aussage.
Ich habe kein Pro Shop und somit auch nicht das Absatzmodul Widerrufsformular, wenn es da also anders sein sollte, dann ist es doch so wie du willst ein zusätzlicher Schutz.
Aber bei meiner Aussage geht es nicht um die E-Mail-Adresse müll@müll.müll, sondern darum, dass mit nur @ alleine ohne . keine E-Mail akzeptiert wird, so ist es beim Zugriffschutz, und es ist doch meiner MEinung egal, ob es dann müll@müll.de oder müll@müll.com usw. heißen soll/muss.
Wenn also .de, .com, .bayern und so weiterer nur als gültige E-Mail-Adresse gelten soll oder ist, wer pflegt dann künftig die Liste der gültigen E-Mail-Adressen im Siquando Pro Shop ? Bestimmt nicht Siquando, denn das wäre ja eine totale Einschränkung für künftige neue Domains. Das kann sicher nicht gewollt sein.
Es werden die E-Mails auf Gültigkeit geprüft und somit ist das doch völlig in Ordnung so wie es ist. Ich sehe hier kein Handlungsbedarf. Wenn du eins siehst, dann wende dich doch einfach an Siquando Support, diese Diskusion über die E-Mail-Adresse sehe ich als völlig unnötig.
Die eigentliche Frage im Beitrag #1 lautet doch:
"Warum hat man keine Prüfroutine der Auftragsnummer (Bestellnummer) mit eingebaut, dann würden unseriöse Mails verhindert?"
Das ist eine ganz andere Situation und diese Frage sehe ich als berechtigt, wenn man das auch technisch mit den Kundendaten abgleichen könnte. Aber auch hier hat nicht jeder ein Kundenstamm mit Auftragsnummer im Pro Shop gepflegt, also kann das auch nur optional sein.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas
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