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Brüssel erfindet die Vorschrift, der Software-Hersteller die Checkbox – und der Shopbetreiber darf herausfinden, ob beides zusammenpasst.

Hallo zusammen

nachdem heute wieder ein neues SIQUANDO-Upgrade erschienen ist, kam mir beim Lesen der Neuerungen spontan eine etwas ketzerische Frage:

Was ist für einen Online-Händler eigentlich schlimmer – die EU oder der Softwarehersteller? �

Die EU hat zweifellos ein bemerkenswertes Talent dafür entwickelt, Online-Händler mit immer neuen Vorgaben zu beschäftigen. Datenschutz, Barrierefreiheit, Produktsicherheit, Widerrufsbutton, KI-Kennzeichnung, Gewährleistung und was uns künftig sonst noch alles erfreuen wird.

Man kann über Sinn, Unsinn und Verhältnismässigkeit einzelner Vorschriften trefflich diskutieren. Eines muss man Brüssel aber lassen:

Die EU schreibt immerhin auf, was sie von uns will.

Interessant wird es anschliessend bei der praktischen Umsetzung.

Denn als kleiner Shopbetreiber betreibt man normalerweise keine eigene Entwicklungsabteilung, die nach jeder neuen gesetzlichen Vorgabe mal eben den Shop umprogrammiert. Man kauft eine Shopsoftware und hofft verständlicherweise, dass diese einem dabei hilft, die jeweils erforderlichen Funktionen vernünftig umzusetzen.

Und genau da beginnt manchmal der unterhaltsame Teil:

Brüssel erfindet die Vorschrift.
Der Softwarehersteller programmiert eine Checkbox.
Und der Online-Händler darf anschliessend herausfinden, ob beides tatsächlich zusammenpasst.

Das Thema KI-Kennzeichnung ist dafür aus meiner Sicht ein schönes Beispiel.

Wir hatten hier ja bereits darüber diskutiert, wie KI-generierte Inhalte künftig gekennzeichnet werden können bzw. müssen. Dabei geht es mir ausdrücklich nicht um die Behauptung, SIQUANDO müsse eine ganz bestimmte technische Lösung anbieten oder eine bestimmte Kennzeichnung sei bereits heute in jedem denkbaren Anwendungsfall gesetzlich vorgeschrieben.

So einfach ist die Rechtslage bekanntlich nicht.

Aber gerade deshalb wäre es aus Anwendersicht wünschenswert, wenn eine Shop- und Websoftware solche Anforderungen möglichst flexibel, nachvollziehbar und praxisgerecht abbilden würde – und zwar dort, wo der Anwender sie tatsächlich benötigt.

Denn letztlich trägt nicht die EU-Kommission und auch nicht der Softwarehersteller meinen Namen im Impressum.

Dort stehe immer noch ich.

Vielleicht ist deshalb die Ausgangsfrage auch falsch gestellt.

Nicht:

„Was ist schlimmer – die EU oder der Softwarehersteller?“

Sondern eher:

„Warum sitzt der kleine Online-Händler eigentlich immer zwischen beiden?“

Die EU sagt, was er beachten soll.

Die Software bestimmt, was er technisch machen kann.

Und wenn zwischen beiden noch etwas Platz bleibt, darf der Händler dort seine Rechtssicherheit suchen. �

In diesem Sinne werde ich mir auch das heutige Upgrade wieder in Ruhe anschauen.

Vielleicht ist ja genau die Funktion dabei, auf die wir gewartet haben.

Optimismus soll schliesslich ebenfalls noch nicht kennzeichnungspflichtig sein.


viele Grüsse René

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