Hallo Elli
Die EU gibt mit ihren neuen gesetzlichen Vorgaben den Takt vor. Shopbetreiber müssen sich damit auseinandersetzen und ihre Shops gegebenenfalls entsprechend anpassen. Für kleine Händler kann das schnell zu einem erheblichen technischen und finanziellen Aufwand werden.
Auf der anderen Seite kann man natürlich auch nachvollziehen, dass ein Softwarehersteller ältere Produktgenerationen nicht unbegrenzt weiterentwickeln und an jede neue gesetzliche Vorgabe anpassen kann. Für die verbliebenen Nutzer solcher Versionen ist das trotzdem eine ziemlich unbefriedigende Situation.
Ich befürchte deshalb, dass es für manche kleinen Online-Shops zunehmend schwieriger wird, wirtschaftlich weiterzumachen. Nicht jeder Betreiber kann wegen neuer gesetzlicher Anforderungen regelmässig mehrere hundert Euro in Upgrades investieren oder für individuelle Anpassungen einen Programmierer beauftragen.
Was mich persönlich allerdings stört: Nach meiner Erfahrung beschränkt sich dieses Problem nicht ausschliesslich auf ältere SIQUANDO-Versionen.
Auch bei aktuellen Versionen habe ich teilweise den Eindruck, dass zwar technische Möglichkeiten zur Umsetzung neuer Anforderungen bereitgestellt werden, der Shopbetreiber die konkrete und rechtlich passende Umsetzung jedoch weiterhin selbst vornehmen bzw. prüfen muss.
Das ist ausdrücklich meine persönliche Einschätzung als Anwender und keine Aussage darüber, ob eine bestimmte SIQUANDO-Version rechtliche Anforderungen erfüllt oder nicht.
Gerade bei gesetzlichen Neuerungen würde ich mir von einer professionellen Shopsoftware möglichst weitgehend vorkonfigurierte Lösungen wünschen. Natürlich kann und darf ein Softwarehersteller keine individuelle Rechtsberatung für jeden Shopbetreiber übernehmen. Aber je mehr technische Umsetzung bereits sauber vorbereitet ist, desto geringer sind Aufwand und Fehlerrisiko für den einzelnen Händler.
Wenn die Antwort bei einer neuen gesetzlichen Anforderung letztlich lautet, dass sich die benötigten Elemente mit den vorhandenen Funktionen manuell einbinden lassen, ist das technisch sicherlich eine Möglichkeit. Für einen kleinen Händler ist es aber etwas anderes, ob eine Funktion grundsätzlich vorhanden ist oder ob eine möglichst weitgehend vorkonfigurierte Lösung bereitsteht.
Genau diese Unterscheidung finde ich wichtig.
Die EU erlässt die Vorgaben. SIQUANDO entscheidet, welche Funktionen in welcher Produktversion angeboten und weiterentwickelt werden. Und der Shopbetreiber steht am Ende dazwischen und muss dafür sorgen, dass sein eigener Shop den für ihn geltenden gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Für kleine Online-Händler wird das leider nicht einfacher.