Ob diese Verordnung schwer umzusetzen ist, ist sicher Ansichtssache. Natürlich kann man seine Webseiten mit ein paar Handgriffen anpassen.
Prinzipiell sollte man davon ausgehen, dass jeder Unternehmer nach besten Wissen und Gewissen handelt. Mit der neuen Verordnung wird der Unternehmer aus meiner Sicht in eine Ecke gestellt, wo er nicht hingehört.Es wird praktisch suggeriert, dass man wissentlich und willentlich sämtliche Daten sammelt. Der kleine Handwerksbetrieb als Datensammler, Datenverkäufer und praktrisch als Kleinkrimineller.Letztlich darf der Handwerker, seinem bekannten Kunden keine NAchricht per Whats App schreiben, zur Terminbestätigung oder ähnliches.
Mich hat bspw. noch nie eine IP-Adresse interessiert. Begriffe wie Profiling, die man den DSE Generatoren entnehmen kann, habe ich bisher immer mit Kriminaltechnik in Verbindung gebracht.
Wofür soll man Verzeichnisse führen? Was wird dadurch besser? Papier ist geduldig. Wer fährt schon zu seinem Hoster und prüft, ob der gemäß des Auftragsverarbeitungsvertrages auch alles einhält, für entsprechende Datensicherheit sorgt etc? Hat jemand von euch, der einen AVV mit Goolge hat, demnächst eine Reise geplant um dort mal anzuklopfen?
Diese Verordnung hilft nur der Anwaltsbranche, was nicht verwunderlich ist, da doch einige Politker früher mal Anwälte waren. Zudem führt sie dazu, dass etliche Trolle komische Anfragen stellen, die den Unternehmer zusätzlich belasten. In einer FB-Gruppe wird berichtet, dass jemand Auslunft über seine Daten fordert, obwohl er vorher mit dem Unternehmen noch nie Kontakt gehabt hat. Reine Schikane, mehr nicht.
Das gestrige Urteil des EuGh tut ein Übriges dazu, dass weitere Kleinunternehmer verschwinden. Wie soll man als betreiber eine Fanpage bei FB mit dafür sorgen, dass FB mit den Daten ordentlich umgeht? Ziemlich unmöglich würde ich sagen.
Mit dieser Art der De-Digitalisierung benötigt man auch keine schnellen Internetnetze.