#1

Di Du

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Hallo,

auf unserem Ausflug wurde von einer Drehorgel eine Melodie gespielt und zu dieser wurde gesungen. Dieses Video habe ich auf YouTube eingestellt, es dann eingebettet und auf unserer Website dargestellt.

Beim Hochladen auf YouTube erscheint aber eine Meldung betreffend Urheberrechtsverletzung bzgl. der Melodie.

Ist das Singen zu einer Melodie nun eine Urheberrechtsverletzung?

#2

Volker W.

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Das Singen der Melodie nicht, aber das Bereitstellen musikalischer Werke Dritter (egal wie und von wem interpretiert), z.B. im Internet via YouTube.


Viele Grüße,
Volker

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#3

Di Du

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Besten Dank.

Melodie und Gesang: Fliege mit mir in die Heimat....Uralt

Fliege mit mir in die Heimat Text und Musik: Franz Winkler (1906-1962), 1930

wird auf jedem Fest gespielt und dazu gesungen, davon Videos gemacht und auf Webseiten veröffentlicht, über YT oder anderweitig......

Bedeutet also, dass wir auf unseren Ausflügen keine Videos mehr machen dürfen mit solchen Melodien, die wir dann auf YT hochladen für unsere Website.

Ich stelle mir vor, dass unser Sohn an Weihnachten mit seiner Flöte ein Weihnachtslied spielt, wir singen dazu und laden dann das aufgenommene Video

auf YT hoch, damit die Oma in Berlin sich das ansehen kann. Urheberrechtsverletzung, weil irgend jemand auf diese melodie ein Urheberrecht hat.

Da kann ich nur noch lachen.

 

Trotzdem vielen Dank.

#4

Volker W.

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Da kann ich nur noch lachen.

Ich bzw. man kann bei vielem nur noch lachen (insbesondere die DSGVO überragt alles bisher dagewesene), aber das entspricht nun mal den geltenden Gesetzen.

Nach derzeit gültiger Rechtssprechung sind musikalische Werke erst 70 Jahre nach dem Ableben des Komponisten frei von Rechten. Du könntest also ab dem 9. Dezember 2050 John Lennons "Imagine" nach freiem Belieben musikalisch interpretieren und dieses Werk wo immer Du möchtest öffentlich bereitstellen, ohne gegen irgendwelche Urheberrechte zu verstoßen. 😉

Derzeit geht das nur mit Werken von Komponisten, die vor September 1948 verstorben sind.


Viele Grüße,
Volker

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#5

Di Du

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freut Euch des Lebens.....

da sind es bei meiner Melodie ja nur noch 14 Jahre...

da bin ich dann 92....

ja dann warte ich mit meinem Video bis dahin....

und werde darauf achten, dass auf unseren Ausflügen nur noch Melodien
von Komponisten gespielt werden, die vor 70Jahren verstorben sind, damit es dann
im Video verwendet werden kann..

Habe aber auch gehört, dass Urheberechte vererbt werden können...
aber lassen wir es so wie es ist....

freut Euch des Lebens..... 

Viele Grüße
DiDu 🙂

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